Kinderrechtskonvention: Deutschland diskriminiert Flüchtlingskinder

Deutschland diskriminiert Flüchtlingskinder

In einem Meinungsartikel macht DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg darauf aufmerksam, dass auch 15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention Flüchtlingskinder in Deutschland benachteiligt werden. Sie schreibt in der Frankfurter Rundschau am 5. April 2007:

Heute vor 15 Jahren unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Fast alle Staaten haben sich dieser "Menschenrechtserklärung für Kinder" bis heute angeschlossen – mit Ausnahme der USA und Somalias. Von Albanien bis Zambia gewähren die Unterzeichnerstaaten Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besonderen Schutz und gleiche Rechte. Dass es in Krisenregionen immer wieder zu massiven Verstößen gegen die Rechte der Kinder kommt, ist traurige Gewissheit. Aber es fällt schwer zu verstehen, warum ausgerechnet Deutschland bei der Gleichstellung von Flüchtlingskindern seit vielen Jahren unter den Schlusslichtern rangiert.

Die Bundesregierung hatte 1992 die Kinderrechtskonvention mit einer Vorbehaltserklärung unterzeichnet. Aus ihr resultiert die bis heute gängige Praxis, dass Kinder mit ausländischem Pass anders als deutsche Kinder behandelt werden können. Diese Auffassung widerspricht der Grundidee der Kinderrechtskonvention. Sie widerspricht insbesondere auch der Haltung des Deutschen Roten Kreuzes. Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Nationalität benachteiligt werden. Das gilt auch – und insbesondere – für Kinder.

Es darf nicht sein, dass Flüchtlingskinder in der Gesundheitsversorgung nur Anspruch auf eine Akutbehandlung haben. Einem Flüchtlingskind mit Behinderung darf keine physiotherapeutische Behandlung verwehrt werden. Und einem Flüchtlingskind mit Knochenbruch darf nach der Akutbehandlung eine Reha-Maßnahme nicht vorenthalten werden.

Es darf nicht sein, dass jugendliche Flüchtlinge ab dem 16. Lebensjahr im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden und die besondere Unterstützung von Kindern und Jugendlichen verlieren. Es darf nicht sein, dass ein Flüchtlingsjugendlicher ohne altersgemäße Betreuung und Versorgung in einer Asylbewerberunterkunft lebt und oder gar in Abschiebehaft genommen wird.

Und es darf weiterhin nicht sein, dass einem Neugeborenen, dessen Eltern keinen Pass vorweisen können, aufgrund von Verwaltungsvorschriften die Geburtsurkunde – und damit die rechtliche Existenz - verweigert wird.

Es ist aus der Sicht des Deutschen Roten Kreuzes überfällig, alle in der Bundesrepublik lebenden Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge in die im Kinder- und Jugendhilfegesetz garantierten Rechte auf Schutz und Förderung einzubeziehen.

Das Deutsche Rote Kreuz appelliert im Einklang mit den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und im Namen von rund 100.000 Flüchtlingskindern in Deutschland an die Bundesregierung, die Vorbehalte zurückzunehmen und die UN-Kinderrechtskonvention vollständig in nationales Recht umzusetzen.
 

Weitere Informationen:

Website der National Coalition

Das DRK ist Mitglied der National Coalition und stellt seit Ende 2006 eine Sprecherin. Der Zusammenschluss von 100 Organisationen beobachtet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und macht auf Fehlentwicklungen aufmerksam.

Hier geht es zur ARD-Themenwoche "Kinder sind Zukunft": web.ard.de/ard-chronik/index/4237
Über 100 Kinder- und Jugendeinrichtungen im Deutschen Roten Kreuz beteiligen sich an der Aktionswoche vom 14. bis 21. April 2007.

Hier geht es zu unseren Spezialwebseiten zum Thema "Integration".
Im Jahr 2007 setzt sich das DRK für ein vorurteilsfreies Miteinander aller in Deutschland lebenden Menschen ein.

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