Humanitäres Völkerrecht

Verbreitungsarbeit erklärt

IKRK-Mitarbeiter im Gespräch mit militärischer Gruppe

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, menschliches Leid überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern, Leben und Gesundheit zu schützen und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen, insbesondere in Zeiten bewaffneter Konflikte und sonstiger Notlagen.

Auftrag und Selbstverpflichtung

Die Verbreitung der Regeln des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes ist eine der Hauptaufgaben der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und respektieren.

Gemäß Artikel 3 der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und § 2 der Satzung des DRK hat sich auch das Deutsche Rote Kreuz die Verbreitungsarbeit zur Aufgabe gemacht. Als freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich wurde es zudem ausdrücklich in § 2 DRK-Gesetz mit der Verbreitung der Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht und die Grundsätze und Ideale der Bewegung sowie mit der Unterstützung der Bundesregierung hierbei beauftragt.

Verbreitungsarbeit des DRK

Um diesen Auftrag zu erfüllen, leistet das DRK vielfach Verbreitungsarbeit. Diese richtet sich mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten v. a. an politische und gesellschaftliche Entscheidungsträger, Streitkräfte und Polizei, Juristinnen und Juristen, medizinisches Personal, Schülerinnen, Schüler und Studierende, Medien und die allgemeine Öffentlichkeit.

Neben anderen Verbreitungsaktivitäten organisiert das DRK seit den 1950er Jahren verschiedene Ausbildungsveranstaltungen zum humanitären Völkerrecht für Juristinnen, Juristen und Jurastudierende auf Landes- und Bundesebene. Darunter fällt die seit nunmehr über 20 Jahren jährlich stattfindende Sommerschule zum humanitären Völkerrecht. Sie findet als einwöchiges Blockseminar zu grundsätzlichen und aktuellen Themen des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts statt. Außerdem veranstaltet das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes alle zwei bis drei Jahre ein Treffen der Konventionsbeauftragten. Diese zweitägige Veranstaltung richtet sich an alle DRK-Konventionsbeauftragte (Kreis-, Bezirks- und Landesebene) und dient unter anderem dem Austausch zwischen allen Ebenen des Konventionsbeauftragtensystems. Durch diverse Vorträge zu humanitär-völkerrechtlichen Themen sowie Trainings werden die Konventionsbeauftragten bei Ihrer Arbeit unterstützt.

Zudem veranstalten das DRK-Generalsekretariat und der DRK-Landesverband Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Bundesverteidigungsministerium eine jährliche Tagung, um den Dialog zwischen Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern der Bundeswehr und den Konventionsbeauftragten des DRK zu stärken. Darüber hinaus nimmt das DRK die Geschäftsführung des Deutschen Komitees zum Humanitären Völkerrecht wahr, in dem sich Vertreterinnen und Vertreter der relevanten Ministerien, der Wissenschaft und des DRK über Fragen des humanitären Völkerrechts austauschen.

Auch das Jugendrotkreuz setzt sich mittels Kampagnen und (Unterrichts-)materialien für die Verbreitung des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze der Bewegung bei Kindern und Jugendlichen ein.

Aufbau des Verbreitungsarbeitssystems des DRK

Gemäß der föderalen Struktur des DRK hat jede Verbandsebene eine eigene Verantwortlichkeit für die Koordinierung und Durchführung von Verbreitungsarbeit. Neben den hauptamtlich Beschäftigten sind es insbesondere die ehrenamtlich tätigen Konventionsbeauftragten, die sich in den einzelnen Verbandsgliederungen für die Verbreitungsarbeit einsetzen.

Das Konventionsbeauftragtensystem umfasst einen/eine Bundeskonventionsbeauftragte/n, 19 Landeskonventionsbeauftragte sowie mehrere hundert Kreis- und Bezirkskonventionsbeauftragte. Es stellt in Deutschland eine einzigartige Möglichkeit dar, sich für das humanitäre Völkerrecht und eine humanitäre Ethik einzusetzen.

Konventionsbeauftragte

Bundesverband

Die Tätigkeit des/der Bundeskonventionsbeauftragten - zumeist ein/e hochrangige/r Völkerrechtler/in - besteht vor allem darin, die Gremien des Bundesverbandes sowie bei Bedarf Regierungsstellen in Fragen des humanitären Völkerrechts zu beraten, die Arbeit der Landeskonventionsbeauftragten zu koordinieren und zu unterstützen sowie die Positionen des Deutschen Roten Kreuzes in Fragen des humanitären Völkerrechts auf nationaler Ebene und auf internationalen Foren zu verbreiten. Dies beinhaltet mannigfaltige Publikations-, Vortrags- und Fortbildungstätigkeiten.

Bundeskonventionsbeauftragter

​​​​​​​Landesverbände

Die Landeskonventionsbeauftragten beraten die Gremien ihres Landesverbandes in Fragen des humanitären Völkerrechts und der humanitären Ethik, koordinieren und unterstützen die Tätigkeiten der Kreiskonventionsbeauftragten, z.B. mit der Durchführung von Jahrestagungen, pflegen Kontakte zu mit Fragen des humanitären Völkerrechts und der humanitären Ethik befassten Behörden und wissenschaftlichen Institutionen, unterrichten Rotkreuz-Mitglieder und insbesondere auch Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare über das humanitäre Völkerrecht und erstellen in diesem Zusammenhang Arbeits- und Verbreitungsmittel. Durch Vorträge, Publikationen und Medienbeiträge vertreten sie die Auffassungen des Deutschen Roten Kreuzes auf völkerrechtlichem Gebiet im Bereich ihres Landesverbandes.

Landeskonventionsbeauftrage

​​​​​​​Kreis- und Bezirksverbände

Die Kreis- und Bezirkskonventionsbeauftragten wiederum beraten die Gremien ihres Kreis- oder Bezirksverbandes in einschlägigen Fragen und Sorgen für eine ausreichende Ausbildung der aktiven Rotkreuz-Mitglieder und Bevölkerung im humanitären Völkerrecht und den Idealen und Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Unterrichts- und Vortragstätigkeiten richten sich dabei vor allem an mit Aufgaben des Zivilschutzes beauftragte Mitarbeiter und Personal, das im Konfliktfall besondere humanitäre Verantwortung trägt (z.B. medizinische Fachkräfte). Letztlich leisten die Kreiskonventionsbeauftragten auch Basisarbeit für die Verwirklichung einer solidarischen, nicht-diskriminierenden und gewaltfreien Gesellschaft.

Hier finden Sie den Bericht eines langjährigen Kreiskonventionsbeauftragten

Weitere Informationen

Hier finden Sie alle Materialien zum humanitären Völkerrecht und der Verbreitungsarbeit des Deutschen Roten Kreuzes.

Mann beim Vortrag mit Flipchart

Finden Sie hier Veranstaltungen des Deutschen Roten Kreuzes zum internationalen humanitären Völkerrecht.

Foto des Originaldokuments der Genfer Abkommen

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen.

Hier finden Sie alle Materialien zum humanitären Völkerrecht und der Verbreitungsarbeit des Deutschen Roten Kreuzes.

Mann beim Vortrag mit Flipchart

Finden Sie hier Veranstaltungen des Deutschen Roten Kreuzes zum internationalen humanitären Völkerrecht.

Foto des Originaldokuments der Genfer Abkommen

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen.

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende