Humanitäres Völkerrecht

Genfer Abkommen

Foto des Gemäldes von Armand Dumaresq

Am 22. August 1864 wurde das erste Genfer Abkommen verabschiedet – als erster völkerrechtlicher Vertrag, der den Schutz von Verwundeten, die Neutralität des Sanitätspersonals und das Rote Kreuz als Schutzzeichen zum Gegenstand hat. Seither wurde das Recht wegen sich kontinuierlich wandelnder Waffentechnologie und veränderter Methoden der Kriegsführung immer wieder an die neuen Herausforderungen angepasst.

Schlacht von Solferino (Gemälde von Carlo Bossoli)

Die heute geltenden vier Genfer Abkommen von 1949 und die beiden Zusatzprotokolle von 1977 sind das Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht oder nicht mehr an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen: verletzte, kranke oder schiffbrüchige Kombattanten sowie Zivilpersonen.

196 Staaten haben die Genfer Abkommen bis zum Jahr 2023 ratifiziert – eine große Errungenschaft. Doch dies ist nicht genug. Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung muss weiterhin weltweit danach streben, die zukünftige Umsetzung und Weiterentwicklung der Genfer Abkommen mit allen Möglichkeiten zu unterstützen und zu stärken. Denn sie hat sich dazu verpflichtet, den Opfern von Kriegen beizustehen und zu Recht und Schutz zu verhelfen.

Übersicht: Genfer Abkommen

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IKRK-Wagen fährt auf zerstörter Straße

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts einzufordern und zu verbreiten, damit die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können.

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Wir erklären Ihnen, was hinter dem Begriff der Verbreitungsarbeit steht, und weshalb sie so wichtig ist.

Die Geschichte des DRK ist 160 Jahre alt. 1863 wurde in Baden-Württemberg die allererste Rotkreuzgesellschaft gegründet. Die Rotkreuz-Idee geht auf den Schweizer Henry Dunant zurück.

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