Kurs zur Ausbildung als Betriebssanitäter

Kurs Betriebssanitäter

Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst

Das Deutsche Rote Kreuz bildet Betriebssanitäter gemäß der gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung in zwei Stufen aus:

  • Der Grundlehrgang ist eine grundlegende und allgemeingültige Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst.
  • Der Aufbaulehrgang ist vorwiegend auf betriebliche Aufgaben ausgerichtet.
Nach §27 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) darf der Unternehmer als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen die von einer Stelle aus- und fortgebildet worden sind, welche von den Unfallversicherungsträgern zugelassen ist. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat an verschiedenen Standorten diese Zulassung erhalten.

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Grundlehrgang für Betriebssanitäter

Der Grundlehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Fortbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegen darf

Die wesentlichen Themenbereiche:

  • Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
  • Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
  • Wiederbelebung
  • Versorgung von Unfällen
  • Akute Notfälle der inneren Medizin, Vergiftungen
  • Thermische Notfälle
  • Vergiftungen
  • Infektionskrankheiten
  • Rettung und Transport
  • Rechtsgrundlagen

Gesamtlernziel:

Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.

Insbesondere können Sie nach Beendigung der Grundausbildung

  • Ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben sowie
  • Die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen.

Dieser Teil  der Ausbildung umfasst 63 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschlussprüfung.

Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/027/36500 vom 15.04.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

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