Wir setzen uns dafür ein, das ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bundesweit in Hilfsorganisationen wie dem DRK rechtlich mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk gleichgestellt werden.
Helfergleichstellung ist ein zentrales Anliegen, das auf die rechtliche Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Hilfsorganisationen wie dem DRK mit den Einsatzkräften der Feuerwehr und dem THW abzielt. Gerade in herausfordernden Situationen wie einer Flutkatastrophe ist es essenziell, gleiche Rechte und Leistungen für alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz sicherzustellen.
Durchsetzung der Gleichstellung von Helferinnen und Helfern des DRK und der anerkannten Hilfsorganisationen mit Angehörigen von THW und Freiwilligen Feuerwehren in allen Bundesländern
DRK-Präsidialrat in der Sitzung am 21.6.2022
Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen brauchen eine flächendeckende Gleichstellung im Hinblick auf rechtliche Freistellungsansprüche, Ersatzleistungen, Aus- und Fortbildung, Übungen und soziale Absicherung – auch in den Einsatzfällen ohne Feststellung des Katastrophenfalles.
Dazu gehören Regelungen zum Benachteiligungsverbot, zur Entgeltfortzahlung, Sozialversicherung und Altersversorgung.
Der Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland wird zu über 90 Prozent von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragen und die Bewältigung von Krisenlagen erfordert das Zusammenwirken ehrenamtlicher Einsatzkräfte verschiedener Organisationen. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen gibt es aber negative Auswirkungen der Ungleichbehandlung von Helfenden besonders beim Zusammenwirken der anerkannten Hilfsorganisationen und der staatlichen Akteurinnen und Akteure in Einsatzlagen.