DRK-Tarifvertrag
Der DRK-Reformtarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes. Die DRK-Tarifverträge werden durch Gewerkschaften und der Bundestarifgemeinschaft des DRK ausgehandelt und gelten unmittelbar für rund 38.600 Beschäftigte des DRK.
Aktueller DRK-Tarifvertrag
DRK-Reformtarifvertrag – durchgeschriebene Fassung – in der Fassung des 46. Änderungstarifvertrages zum DRK Reformtarifvertrag sowie des 11. Änderungstarifvertrages zum TVÜ-DRK vom 22. Februar 2021.
Download: DRK-Reformtarifvertrag vom 22. Februar 2021
Die Bundestarifgemeinschaft des DRK
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 TVG und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 38.600 Beschäftigte des DRK.
Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin sowie die Kreisverbände Cloppenburg, Ostholstein, Soltau und Verden und die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften.