· 014/22

DRK fordert Einhal­tung des huma­ni­tären Völker­rechts

Bewaffneter Konflikt in der Ukraine: Flüchtlinge aus der Ukraine (Drittstaatler) bei der Ankunft in Rumänien und Helfer vom Türkischen Roten Halbmond. (Ozgur Altinay)
Bewaffneter Konflikt in der Ukraine: Flüchtlinge aus der Ukraine (Drittstaatler) bei der Ankunft in Rumänien und Helfer vom Türkischen Roten Halbmond. (Ozgur Altinay)

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer verheerenden und langwierigen humanitären Katastrophe in der Ukraine. Es ruft die Konflikt­par­teien eindringlich dazu auf, ihre Verpflich­tungen nach dem humanitären Völkerrecht zum Schutz der Zivil­be­völ­ke­rung und Kriegs­ge­fan­genen einzuhalten. „Ich bin erschüttert über die hohe Zahl an zivilen Todesopfern und die Not der Menschen. Das Rote Kreuz begrüßt jede Initiative, die dem Schutz der Zivil­be­völ­ke­rung dient und ihr eine Pause von der Gewalt verschafft. Wir möchten jedoch betonen, dass humanitäre Korridore von den Konflikt­par­teien gut geplant und auch sicher umgesetzt werden müssen. Nach dem humanitären Völkerrecht sind Konflikt­par­teien verpflichtet, Menschen, die umkämpfte Gebiete freiwillig verlassen wollen, eine sichere Evakuierung zu ermöglichen,“ sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Sie warnt außerdem vor dem Missbrauch des Rotkreuz-Schutzzeichens bei privaten Hilfs­trans­porten nach Polen oder in die Ukraine.

Was auch immer die Konflikt­par­teien zur Evakuierung von Menschen aus umkämpften Gebieten vereinbarten, sagt Hasselfeldt weiter, das humanitäre Völkerrecht müsse grundsätzlich fortgelten: Die Kriegsparteien müssten weiterhin die Zivil­be­völ­ke­rung sowie Kriegs­ge­fan­gene und die zivile Infrastruktur schützen, um Trinkwasser, Energie- und Nahrungs­mit­tel­ver­sor­gung zu gewährleisten. Humanitärer Zugang für neutrale und unparteiisch handelnde Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen wie das Ukrainische Rote Kreuz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz müsse ermöglicht werden. Das bedeute, dass diejenigen, die bleiben wollen oder schwer evakuiert werden können – wie etwa ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen – von Angriffen unbedingt verschont bleiben müssen. Außerdem müssten auch alle Zivilisten außerhalb sogenannter humanitärer Korridore weiterhin geschützt werden.

Hasselfeldt kritisiert und ist alarmiert, dass private Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Rotkreuz-Schutzzeichen versehen. „Das ist ein klarer Missbrauch des Schutzzeichens, den wir scharf verurteilen. Die Verwendung des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls ist nach den Genfer Abkommen wie auch in deutschen Gesetzen streng reglementiert”, sagt Hasselfeldt. Das Symbol dürfe in Kriegs­si­tu­a­ti­onen zu Iden­ti­fi­ka­tions- und Schutzzwecken nur von den Sani­täts­diensten und dem Seel­sor­ge­per­sonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­onen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und diene der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivil­be­völ­ke­rung.

Lotto Deutschland - Partner des DRK
Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende