
Das Deutsche Rote Kreuz ist der größte rettungsdienstliche Leistungserbringer in Deutschland. Mit ca. 37.200 angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst sowie rund 23.000 Ehrenamtlichen ist das DRK jeden Tag für die Menschen im Bundesgebiet im Einsatz.
Der Rettungsdienst in Deutschland ist definiert als „öffentliche Aufgabe der Gesundheits- und Daseinsvorsorge und der Abwehr gesundheitlicher Gefahren, die sich in Notfallrettung und Krankentransport gliedert (vgl. DIN 13050 „Begriffe im Rettungswesen“)“. Die Zuständigkeit für den Rettungsdienst liegt bei den Bundesländern, die den Rettungsdienst im Rahmen ihrer Gefahrenabwehrgesetze für ihren Bereich regeln. Die Länder müssen dafür Sorge zu tragen, dass der Rettungsdienst flächendeckend, rund um die Uhr und für jede hilfesuchende Person organisiert ist.
Gleichzeitig ist der Rettungsdienst auch Teil der medizinischen Notfall- und Akutversorgung. Diese ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:
Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der vertragsärztliche Notdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Bereitschaftsdienst bekannt. Die Nummer 116117 funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos.
Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patientinnen und Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten, die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.
Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Leitstelle für den Rettungsdienst. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen, alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Einsatzkräfte (z.B. Rettungsdienst inklusive Notarzt, Feuerwehr, Polizei) und gibt bei Bedarf Anleitungen für Erste-Hilfe-Maßnahmen, z.B. im Rahmen einer Reanimation.

Das Deutsche Rote Kreuz ist der größte rettungsdienstliche Leistungserbringer in Deutschland. Mit ca. 37.200 angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst sowie rund 23.000 Ehrenamtlichen ist das DRK mit über 5.200 Notarzt-Einsatz-Fahrzeugen (NEF), Rettungs- und Krankentransportwagen (RTW/KTW) jeden Tag für die Menschen im Bundesgebiet im Einsatz. Zum Rettungsdienst des DRK zählen auch die Berg- und Wasserrettung, wo überwiegend ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihren Spezialfähigkeiten professionelle Hilfe leisten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Rettungsdiensten des DRK rücken täglich zu durchschnittlich ca. 20.000 Einsätzen in der Notfallrettung sowie im Krankentransport aus. Damit stellt das DRK einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge vor Ort sicher und ermöglicht so schnelle Hilfe rund-um-die-Uhr an 365 Tagen im Jahr.
Der Rettungsdienst des DRK, einschließlich Berg- und Wasserrettung, ist auch Teil des so genannten Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK. Das ist ein strategisches Konzept, dessen Kerngedanke das Ineinandergreifen aller Hilfeleistungen des DRK aus einer Hand ist. Alle Aufgabenfelder des DRK – ehren- wie hauptamtlich wahrgenommen – werden so geplant und ausgestaltet, dass sie bei Katastrophen, Krisen und (bewaffneten) Konflikten jeder Art und Größe ein flexibles und vernetztes „komplexes“ Hilfeleistungssystem bilden, also zur Hilfe für hilfebedürftige Menschen beitragen bzw. eingesetzt werden können. Hier greifen alle Komponenten ineinander, um nach dem Maß der Not und angepasst auf das jeweilige Schadensereignis eine effektive und bedarfsorientierte Schadensbewältigung zu ermöglichen.
Der DRK-Rettungsdienst ist damit mehr als die Erbringung einer landesrechtlich normierten Dienstleistung. Als integraler Bestandteil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes bildet der Rettungsdienst des DRK die (notfall-)medizinische Brücke zwischen Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen. Niedrigschwellige Dienste, z.B. „Helfer-vor-Ort“ oder „Nachbarschaftshelfer“, werden, neben einer ehren- oder hauptamtlichen Betätigung im Rettungsdienst, in der Regel ehrenamtlich geleistet. Dies sichert zum einen den Kompetenzerhalt der ehrenamtlich Helfenden und ermöglicht darüber hinaus zum anderen den Einsatz weiterer geschulter Kräfte bei Bedarf in größeren Schadenslagen. Insofern bildet der Rettungsdienst als „alltägliche Gefahrenabwehr“ einen Nucleus, der bei besonderen Schadenslagen zur Wirkung kommt und darüber hinaus bestehende Strukturen krisenfester und widerstandsfähiger macht (Resilienz).
Die maßgeblichen Ausbildungen im Rettungsdienst sind die Ausbildungen zur Rettungssanitäterin/zum Rettungssanitäter (520 Stunden-Ausbildung) und zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter (dreijährige Berufsausbildung). Beide Ausbildungen werden an den Rettungs(dienst)schulen des DRK angeboten. Dabei erhält die theoretische Ausbildung eine ebenso große Gewichtung wie das Sammeln praktischer Erfahrungen in der Lehr-Rettungswache. Weitere Informationen zu den Ausbildungen im DRK erhalten Sie bei den DRK-Landesverbänden.