DRKler vor Bundeswehrfahrzeug

Zivil-Militärische Beziehungen

Humanitäre Zusammenarbeit mit klaren Grundsätzen

Das Deutsche Rote Kreuz und die Bundeswehr arbeiten in Katastrophenlagen bereits seit Jahren partnerschaftlich zusammen, etwa bei Hochwasserlagen, Waldbränden oder während der COVID-19-Pandemie. Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage gewinnt auch die potenzielle Zusammenarbeit in der Zivilen Verteidigung weiter an Bedeutung. Zivil-Militärische Beziehungen rücken stärker in den Fokus, wobei stets die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung handlungsleitend sind.

Was sind Zivil-Militärische Beziehungen?

Zivil-Militärische Beziehungen ist der übergeordnete Begriff für die vielfältigen Berührungspunkte des DRK mit militärischen Akteuren wie der Bundeswehr. Dazu können Gespräche, fachlicher Austausch, gegenseitige Information oder die Teilnahme an Veranstaltungen ebenso gehören wie konkrete Formen des Zusammenwirkens, unter Wahrung einer bewussten Distanz zur Erfüllung des humanitären Mandats. 

Davon zu unterscheiden ist die Zivil-Militärische Zusammenarbeit, die lediglich einen Teilbereich der Zivil-Militärischen Beziehungen umfasst. Sie bezeichnet enger gefasst Situationen, in denen zivile und militärische Akteure bei einer konkreten Aufgabe oder in einem bestimmten Einsatzkontext zusammenwirken. 

Berührungspunkte zwischen DRK und Bundeswehr ergeben sich speziell in der mitwirkenden Unterstützung im Sanitätsdienst der Bundeswehr, der Verbreitungsarbeit, dem Suchdienst und den Auslandsoperationen. 

Das DRK kooperiert bereits seit vielen Jahren mit der Bundeswehr. So etwa im Bereich des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe. Stichworte sind hier Hochwasser- und Brandlagen, die Covid-19-Pandemie oder der Ebola-Einsatz in Liberia. Aktuell rücken die völkerrechtlichen und gesetzlichen Aufgaben des DRK in der Zivilen Verteidigung sowie der Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zunehmend in den Vordergrund. 

Wichtig: Nicht jeder Kontakt zur Bundeswehr ist bereits eine Zusammenarbeit. Und nicht jede Zusammenarbeit ist unter allen Umständen in gleicher Weise möglich. Welche Form des Zusammenwirkens für das DRK infrage kommt, hängt insbesondere vom jeweiligen Kontext ab und wird immer mit Blick auf die humanitären Beweggründe des DRK beurteilt.

Zivil-Militärische Beziehungen

Die Rolle des Deutschen Roten Kreuzes

Im Vordergrund steht ein Mann in Bundeswehruniform mit dem Rücken zur Kamera im Freien. Im Hintergrund rechts und links sieht man mehrere Frauen und Männer in DRK-Dienstuniform.

Das DRK ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland und Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Gleichzeitig ist es den deutschen Behörden im humanitären Bereich als freiwillige Hilfsgesellschaft zur Seite gestellt. 

Diese besondere Stellung verbindet Nähe und Eigenständigkeit: Das DRK kann staatliche Behörden bei humanitären Aufgaben unterstützen, bleibt dabei aber eine unabhängige humanitäre Organisation und handelt nach den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Die Staatengemeinschaft hat diese Rolle und die damit einhergehende Arbeitsweise in den Genfer Abkommen und den Statuten der Bewegung als humanitären Auftrag der Nationalen Gesellschaften verankert.

Eine besondere Aufgabe besteht in der mitwirkenden Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Diese Form der Unterstützung ist im humanitären Völkerrecht vorgesehen und im DRK-Gesetz als Aufgabe des DRK verankert (Artikel 26 des I. Genfer Abkommens von 1949; § 2 Absatz 1 Nummer 1 DRKG).

Auch außerhalb bewaffneter Konflikte – bei Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen oder Pandemien – hat das DRK beispielsweise gemeinsam mit der Bundeswehr Hilfe geleistet. In solchen Situationen stehen humanitäre Hilfe und Gefahrenabwehr im Mittelpunkt. Die besondere Stellung des DRK bedeutet jedoch nicht, dass es für jede zivile Unterstützungsleistung gegenüber militärischen Stellen zur Verfügung steht. Seine Aufgaben ergeben sich allein aus seinem humanitären Mandat. 

Warum sind Zivil-Militärische Beziehungen ein Thema für das DRK?

Lastwagen im Stau
Einsatz von Helfenden des DRK und der Bundeswehr in Sachsen wegen des Staus auf der Autobahn beim Grenzübergang nach Polen aufgrund der verstärkten Einreisekontrollen des polnischen Grenzschutzes anlässlich der Corona-Pandemie.

Die Berührungspunkte zwischen Rotem Kreuz und Streitkräften gehören zur Entstehungsgeschichte der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ist aus der Erfahrung bewaffneter Konflikte entstanden: 1859 wurde der Schweizer Kaufmann Henry Dunant Zeuge der Schlacht von Solferino. Er erlebte dort, wie Tausende verwundete Soldaten dem Tod überlassen wurden, organisierte Hilfe für die Verletzten und schrieb auf Wunsch der Sterbenden Briefe an ihre Angehörigen, um sie über deren Schicksal zu informieren. 

Seine Idee – allen Menschen helfen, unabhängig davon, auf welcher Seite sie gekämpft haben ‒ bildet das Fundament der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Hilfe für Verwundete, medizinische Hilfe und die Zusammenarbeit mit militärischen Sanitätsdiensten gehören zu den Ursprüngen der Bewegung. 

Bis heute gehört es zum Kern des Rotkreuz-Auftrags, Menschen in bewaffneten Konflikten und anderen Notlagen zu unterstützen. Dazu können Zivilistinnen und Zivilisten ebenso gehören wie verwundete Soldatinnen und Soldaten oder Kriegsgefangene. Der Kontakt zu militärischen Akteuren ist deshalb für das DRK ein etabliertes Tätigkeitsfeld. Entscheidend ist, in welcher Rolle das DRK handelt und ob seine humanitäre Eigenständigkeit gewahrt bleibt. 

Gerade in Konflikten ist dies von besonderer Bedeutung. Humanitäre Hilfe ist darauf angewiesen, dass das Rote Kreuz von unterschiedlichen Seiten als neutral und unabhängig wahrgenommen wird. Dieses Vertrauen ermöglicht den Zugang zu Menschen, die Hilfe benötigen – unabhängig davon, auf welcher Seite eines Konflikts sie sich befinden.

Grundsätze und Grenzen für das Zusammenwirken

 Bundeswehr vor mobiler medizinischer Versorgungseinheit

Für das DRK sind die sieben Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung verbindlich. Für Zivil-Militärische Beziehungen sind insbesondere vier von ihnen von Bedeutung:

  • Menschlichkeit: Das DRK handelt mit dem Ziel, menschliches Leiden zu verhüten und zu lindern, Leben und Gesundheit zu schützen und die Würde des Menschen zu achten.
  • Unparteilichkeit: Hilfe richtet sich nach dem Maß der Not. Nationalität, Religion, soziale Stellung oder politische Überzeugung dürfen dabei keine Rolle spielen.
  • Neutralität: Damit das Rote Kreuz das Vertrauen aller bewahren kann, beteiligt es sich nicht an Feindseligkeiten und ergreift in politischen, militärischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen keine Partei.
  • Unabhängigkeit: Das DRK arbeitet mit staatlichen Stellen zusammen, muss aber jederzeit so eigenständig bleiben, dass es nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung handeln kann.

Wo liegen die Grenzen?

Entscheidend sind Zweck, Kontext und Außenwirkung einer konkreten Tätigkeit. 

Besonders sorgfältig muss geprüft werden, wenn militärische Akteure selbst Konfliktpartei sind oder von Dritten als solche wahrgenommen werden können. Ebenso entscheidend ist die Frage, ob eine Tätigkeit Teil militärischer Handlungen oder militärischer Anstrengungen ist – oder entsprechend wahrgenommen werden könnte. 

Eine klare Grenze liegt dort, wo das DRK unmittelbar militärische Anstrengungen unterstützen würde. Das betrifft beispielsweise Aufgaben des so genannten militärischen Host Nation Support, wenn Unterbringung, Verpflegung oder andere logistische Leistungen dazu dienen, Aufmarsch, Verlegung oder Einsatzbereitschaft von Streitkräften zu unterstützen. 

Davon zu unterschieden ist die Mitwirkung des DRK an der Rettungs- und Versorgungskette des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Im Rahmen dieser Unterstützung übernimmt das DRK auch Leistungen für verwundete oder verletzte Soldatinnen und Soldaten, etwa in medizinischen Einrichtungen des Sanitätsdienstes oder beim Transport in Einrichtungen der zivilen Gesundheitsversorgung. Auch bei einem Unglücksfall in der Nähe militärischer Kräfte leistet das DRK mediznische Hilfe nach dem Maß der Not. In beiden Fällen steht die Linderung menschlichen Leids im Mittelpunkt.

Deshalb werden Formen des unmittelbaren Zusammenwirkens immer anhand des konkreten Einzelfalls bewertet. Dabei kommt es nicht allein darauf an, welche Tätigkeit ausgeübt wird. Ebenso wichtig sind ihr Zweck, der organisatorische und völkerrechtliche Rahmen sowie die Frage, wie die Rolle des DRK von außen wahrgenommen wird.

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