Das Deutsche Rote Kreuz besteht aus dem Bundesverband, 19 Landesverbänden, den Kreisverbänden und Ortsvereinen sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen 31 DRK-Schwesternschaften. Der DRK-Bundesverband mit Sitz in Berlin hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände durch zentrale Maßnahmen und einheitliche Regelungen zu fördern. Er sorgt für die Einhaltung der Rotkreuzgrundsätze und setzt verbandspolitische Ziele.
- Notfallreform: Rettungsdienst braucht verlässliche Finanzierung und echte Mitsprache
Postitionspapier von ADAC Luftrettung, ASB, Deutscher Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der AG der Berufsfeuerwehren, DLRG, DRK, DRF Luftrettung, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst (MHD)
(September 2026) - "Gemeinsam für starke Generationen: Gesundheits- und Krisenkompetenz für Kinder und Jugendliche verbindlich in Schulen verankern"
Positionspapier von DRK und JRK, (September 2026) - Ja zur Stabilisierung der GKV-Beiträge – Nein zur Destabilisierung des Rettungswesens
Positionspapier der Hilfsorganisationen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), (Juni 2026) - Definition von Nachhaltigkeit für das DRK-Generalsekretariat, (März 2026)
- Im Zeichen der Menschlichkeit
Handlungskompass des DRK-Generalsekretariats zum gesellschaftlichen Zusammenhalt (Mai 2024) - Fallsammlung zu den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung (Februar 2024)
- Stellungnahme des DRK zu dem Entwurf eines Gesetzes/Antrages zur Schaffung eines Lobbyregisters für Interessensvertreter, (September 2020)
- Gemeinsames Positionspapier im Rahmen der privilegierten Partnerschaft zwischen dem DRK e.V. und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr zur mitwirkenden Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durch das Deutsche Rote Kreuz gemäß DRK-Gesetz, (Dezember 2008)
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