
Das Bundesschiedsgericht des Deutschen Roten Kreuzes ist das übergeordnete, interne Schiedsgericht des DRK-Bundesverbandes. Es entscheidet nach der Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz über innerverbandliche Rechtsstreitigkeiten, die den Bundesverband betreffen oder über den Bereich eines Mitgliedsverbandes hinausgehen. Es stellt damit ein zentrales Instrument zur einheitlichen, verfahrensrechtlichen Konfliktlösung innerhalb der Rotkreuz-Gemeinschaft dar.
Vorsitzender des DRK-Bundesschiedsgerichts ist derzeit Herr Dr. Reinmar Wolff. Die Position des stellvertretenden Vorsitzenden wird von Herrn Martin Gehrlein eingenommen.
Aktuelle Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz
Gemäß § 12 der Schiedsordnung sind Schiedssprüche über den jeweiligen Verband, der das entscheidende Schiedsgericht gebildet hat, der Geschäftsstelle des Bundesschiedsgerichts zu übersenden. Diese werden in einer Entscheidungssammlung anonymisiert dem Gesamtverband zur Verfügung gestellt.
E-Mail-Kontakt zur Geschäftsstelle: Geschaeftsstelle-BSchG(at)drk(dot)de