Die Geburtsstunde des Deutschen Roten Kreuzes

Die politische Situation nach dem Ersten Weltkrieg erfordert ein neues Profil und eine einheitliche Vertretung der bis dato rechtlich selbstständigen Rotkreuz-Landesvereine.

Nach über vier Kriegsjahren liegt Deutschland am Boden. Enttäuschte Hoffnungen, Hunger und ein sinnloser letzter Flottenbefehl führen zu politischen Spannungen, die sich in Arbeiteraufständen entladen. Am 9. November 1918 tritt Kaiser Wilhelm II. zurück, kurz darauf ruft Philipp Scheidemann die Republik aus. Im Januar 1919 erarbeiten die Siegermächte den Versailler Vertrag, der neben beträchtlichen Reparationszahlungen eine radikale Entmilitarisierung verlangt. Vereinigungen, die sich mit militärischen Dingen befassen, werden verboten.

Bei den 24 Landes- und Landesfrauenvereinen des Roten Kreuzes löst die neue Situation eine tiefgehende Identitätskrise aus. Zum einen müssen sie nun ihr in der Monarchie und im Nationalstolz verankertes Selbstverständnis hinterfragen. Zum anderen ist es den Vereinen untersagt, ihrer bisherigen Hauptaufgabe – der Vorbereitung auf den Sanitätsdienst im Krieg – weiter nachzugehen. Doch das Rote Kreuz nutzt seine Chance und widmet sich nun verstärkt der Wohlfahrt.

Dieser neue Arbeitsschwerpunkt bedingt, dass sich die vielen unterschiedlichen Rotkreuz-Organisationen zusammenschließen und sich mit einer einheitlichen Vertretung gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Wohlfahrtsverbänden klar positionieren. Am 25. Januar 1921 beschließen die Vertreter der Landesvereine in Bamberg die neue Satzung des Deutschen Roten Kreuzes. Dessen Gründung schafft nicht nur ein einheitliches Profil, sie ermöglicht auch den Beitritt zur neu gegründeten "Internationalen Liga der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung", die sich bis heute bei Auslandseinsätzen für eine globale Friedensarbeit engagiert. Erster Präsident wird Joachim von Winterfeldt-Menkin.

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