Veranstaltungen

Rückblick

05.02.2018: Sitzung des Fachausschusses Humanitäres Völkerrecht

Am 05. Februar fand eine Sitzung des Fachausschusses Humanitäres Völkerrecht statt. Der Fachausschuss, der zugleich das Deutsche Komitees zum Humanitären Völkerrecht ist, hat das Ziel, mit Blick auf Umsetzung, Weiterentwicklung und Verbreitung des humanitären Völkerrechts eine Plattform für Diskussionen und Abstimmung zwischen den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung und dem DRK zu bieten. Mitglieder des Fachausschuss sind Vertreter der Ministerien, des DRK, und Völkerrechtswissenschaftler. Der Fachausschuss tagt regelmäßig zwei- bis dreimal pro Jahr. Sein Sekretariat wird durch das DRK geführt. Themen der Sitzung des Fachausschusses waren u. a. die Vertragsstaatenkonferenz des Internationalen Strafgerichtshofs sowie die Anwendung des humanitären Völkerrechts auf friedenserhaltene Aktionen der Vereinten Nationen.

06.02.2018: Beitrag zur Berufsbilder-Veranstaltung des Justitia-Mentorings

Das Mentoringprogramm „Justitia“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg lud Studierende und Mitarbeitende der Fakultät zu einer Berufsbilder-Veranstaltung „Juristinnen in der internationalen Zusammenarbeit“ ein. Vertreterinnen des Auswärtiges Amtes, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der NATO und des DRK stellten ihren beruflichen Werdegang sowie ihren aktuellen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Völkerrechts und der internationalen Zusammenarbeit vor und diskutierten relevante Herausforderungen mit den Teilnehmenden.

15.02.2018: Future Security 2018 Science Match

Tagesspiegel
Im Vorfeld zur Münchner Sicherheitskonferenz fand das „Future Security Science Match“ statt. Hierbei handelt es sich um eine Veranstaltung des Tagesspiegels, bei der Politiker, Wissenschaftler, Sicherheitsexperten sowie Vertreter von Unternehmen und Organisationen in einem fünfminütigen Impulsvortrags die Herausforderungen globaler Sicherheitslagen, aber auch ihre Visionen und Strategien zur Lösung von Konflikten dem Fachpublikum vorgestellt haben. Das DRK hat sich mit einem Vortrag zum Thema „Is it Still Worth Regulating Conduct in Armed Conflict? - Rethinking the Law of Armed Conflict“ an der Veranstaltung beteiligt.

15.02.2018: Vortrag am Zentrum für Entwicklungsforschung

Das DRK war eingeladen, am Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF) / Center for Development Research der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn einen Vortrag zum Schutz der Umwelt in bewaffneten Konflikten zu halten. Im Rahmen der Public Lecture „Protection of the Environment in Armed Conflict“ und der daran anschließenden Diskussion befassten sich die Teilnehmer mit den humanitär-völkerrechtlichen Regeln zum Schutz der Umwelt in bewaffneten Konflikten. Anhand praktischer Beispiele wurde zunächst dargestellt wie das humanitäre Völkerrecht die natürliche Umwelt insbesondere im Rahmen seiner Kampfführungsregeln schützt und vor seiner militärischen oder sonstigen feindseligen Nutzung durch umweltverändernde Techniken bewahrt. Schließlich wurde die staatliche und individuelle strafrechtliche Verantwortung für den Verstoß gegen humanitär-völkerrechtliche Regeln zum Schutz der Umwelt in bewaffneten Konflikten, insbesondere durch die Verfolgung von Kriegsverbrechen, dargelegt.

19.02.2018: Abendveranstaltung des Auswärtigen Amts

Podiumsdiskussion
Das Auswärtige Amt hat eine Podiumsdiskussion mit Filmvorführung zum Thema „Gesundheit unter Beschuss: Angriffe auf medizinische Einrichtungen in Kriegsgebieten“ veranstaltet. Die Veranstaltung befasste sich mit den - insbesondere durch militärische Handlungen verursachten - Gefahren für medizinische Einsatzkräfte und Einrichtungen in Konfliktgebieten. Im Anschluss zu der Vorführung des Dokumentarfilms „The New Barbarism” fand eine Podiumsdiskussion mit Diskutanten des Center for Strategic and International Studies, des Auswärtigen Amts, des Deutschen Roten Kreuzes und von Ärzte ohne Grenze statt. Gegenstand der Diskussion waren z. B. Erfahrungen aus Angriffen auf medizinisches Personal und Krankenhäuser, die Konsequenzen für die Zivilbevölkerung sowie der humanitär-völkerrechtliche Rahmen derartiger Angriffe.

26.02.2018: Informationsveranstaltung für Hospitanten verschiedener Bundesministerien und Organisationen

Veranstaltung Hospitanten
Bereits zum dritten Mal fand die Veranstaltung „Humanitäres Völkerrecht und Internationale Zusammenarbeit als Einsatzfelder des DRK“ als Maßnahme der Verbreitungsarbeit im Generalsekretariat des DRK statt. Nachdem im vergangen Jahr zwei Veranstaltungen mit den Hospitanten des Auswärtigen Amtes stattgefunden haben, wurde das Format erweitert und Hospitanten verschiedener Bundesministerien und Organisationen eingeladen. Die Veranstaltung dient dazu, den Praktikanten und Rechtsreferendaren Grundlagen des humanitären Völkerrechts zu vermitteln und diese anhand aktueller Themen zu vertiefen. Anschließend wurden die Teilnehmer über die internationale Zusammenarbeit mit anderen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften informiert. Die nächste Veranstaltung wird voraussichtlich im Herbst 2018 stattfinden. Informationen können unter verbreitungsarbeit@drk.de angefragt werden.

16.-17.03.2018: 28. Tagung zum Humanitären Völkerrecht in Ettlingen

Ettlingen
Am 16. und 17. März 2018 fand die Ettlinger Tagung zum Humanitären Völkerrecht statt. Diese vom DRK und dem Bundesministerium der Verteidigung veranstaltete Tagung findet jährlich statt und dient insbesondere dem Gedankenaustausch zwischen den Konventionsbeauftragten des DRK, den Rechtslehrern der Bundeswehr, Ministeriumsangehörigen und dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Unter dem Thema „Gebietskontrolle, humanitäres Handeln und das Völkerrecht“ hat sich die Veranstaltung u.a. mit dem Verhältnis des rechtlichen Status von Ärzten und Sanitätern des sog. „Islamischen Staates“, der Humanitären Hilfe in besetzten Gebieten, der praktischen Bedeutung des Völkerstrafgesetzbuches, den Regeln der Besatzung am Beispiel Irak und dem Bereich der Wehrmedizinethik beschäftigt. Hierzu referierten und diskutierten u.a. Dr. Christina Globke (Universität Hamburg), Prof. em. Dr. Michael Bothe (Goethe-Universität Frankfurt a. M.), Oberstarzt Prof. Dr. Ralf Vollmuth (Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr), RiBGH Dr. Margret Spaniol (Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat), Daria Wollschläger (Chief of International Law, US Air Forces in Europe & Air Forces Africa) sowie Oberstarzt Dr. Rolf von Uslar (Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr).

1. Quartal 2018: Gastvorlesungen des DRK zum humanitären Völkerrecht

Das DRK übernimmt regelmäßig Gastvorlesungen und -Vorträge an Universitäten im In- und Ausland. Im ersten Quartal 2018 fanden u. a. Gastvorlesungen des DRK im Rahmen der Vorlesungen „Völkerrecht“ an der Humboldt Universität Berlin, „Public International Law“ an der Universität Leiden und „War Crimes, Genocide and Human Rights“ an der Universität Warschau statt. Thema der Gastvorlesungen in Berlin war die „Einführung in das Humanitäre Völkerrecht. In Leiden und Warschau befassten sich die Vorlesungen mit den Themen „Implementierung und Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts“. Den Studierenden wurde so ein Einblick in das humanitäre Völkerrecht im Allgemeinen und in spezifische humanitär- völkerrechtliche Fragestellungen mit aktuellem Fokus gegeben.

Ausblick

26.04.2018: Vortrag zum Thema „Sexuelle Gewalt gegenüber jezidischen Frauen im Irak durch den islamischen Staat. Vergewaltigung als Tatbestand des Völkermordes“

Frau Carolina Goberna, Studentin am Europa-Institut der Universität des Saarlandes und Stipendiatin des IHL-Forschungsprogramms des DRK-Landesverbandes Saarland e.V. stellt die Ergebnisse ihrer Arbeit der am humanitären Völkerrecht interessierten Öffentlichkeit vor. Seit 2016 lobt der DRK-Landesverband Saarland e.V. Teilstipendien für Studenten des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes aus, die ihre Magisterarbeit zu einer Fragestellung des humanitären Völkerrechts schreiben. Die diesjährige Preisträgerin, Frau Carolina Goberna Caride, schreibt zum Thema „Sexuelle Gewalt gegenüber jezidischen Frauen im Irak durch den islamischen Staat. Vergewaltigung als Tatbestand des Völkermordes“. Der Vortrag findet am 26. April 2018, um 17.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Landesverbands Saarland statt. Der Vortrag wird auf englisch sein, die anschließende Diskussion findet auf deutscher und englischer Sprache statt. Interessenten melden sich bitte bei Heike Weber an (weberh(at)lv-saarland.drk(dot)de).

29.07 – 04.08.2018: DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

Gruppenbild
Im Sommer findet die 24. DRK-Sommerschule im Humkanitären Völkerrecht statt. Eine Bewerbung ist bis zum 15. Mai 2018 möglich.
Die Sommerschule richtet sich vorrangig an Jurastudierende höherer Semester, an Rechtsreferendare und andere junge Juristen, die ihre Kenntnisse im humanitären Völkerrecht vertiefen möchten. Unter entsprechenden Voraussetzungen sind auch Studierende und junge Absolventen anderer Fachbereiche herzlich willkommen. Da einzelne Segmente in englischer Sprache stattfinden, sind gute Englischkenntnisse die Bedingung für eine Teilnahme. Die Sommerschule beinhaltet Vorlesungen und Gruppenarbeiten zu den grundsätzlichen und aktuellen Themenstellungen des humanitären Völkerrechts. Zu den Inhalten gehören u.a. folgende Themen:
  • Einführung in das Humanitäre Völkerrecht
  • Anwendungsbereiche des Humanitären Völkerrechts / Die Konflikttypen
  • Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und das Humanitäre Völkerrecht: Mandat und Einsatzfelder
  • Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte
  • Kombattanten und zulässige militärische Ziele
  • Kriegsgefangene und Zivilpersonen in Gefangenschaft
  • Mittel und Methoden der Kampfführung / Waffenverbote
  • Das Humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte
  • Umsetzung des Humanitären Völkerrechts
  • Der Internationale Strafgerichtshof und das Völkerstrafrecht: Entwicklung, Stand, Perspektive
Die Sommerschule wird vom Deutschen Roten Kreuz, Generalsekretariat unter Mitwirkung des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum veranstaltet und findet in Berlin statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Die Teilnahmegebühr für die Sommerschule beinhaltet Dokumentationsmaterial, Unterbringung in Doppelzimmern sowie Verpflegung und beträgt € 300,00. Aufgrund einer Pauschalvereinbarung mit dem Tagungshotel ist ein Erlass der Unterbringungskosten, auch bei anderweitiger Übernachtung in Berlin, nicht möglich. Bewerbungen (mit Lebenslauf, Foto, Nachweisen über erbrachte Studienleistungen, relevante Praktika und Arbeitserfahrungen) richten Sie bitte bis 15. Mai 2018 an: Ruhr-Universität Bochum, IFHV, Prof. Dr. H.-J. Heintze, Massenbergstr. 9b , 44787 Bochum (ifhv-publications(at)rub(dot)de; Tel. 0234 / 3227366).

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