
Traditionell übernimmt das deutsche Staatsoberhaupt, der Bundespräsident, die Schirmherrschaft über das DRK in seiner Rolle als nationale Rotkreuz-Gesellschaft.
Hier bestätigt Bundespräsident Joachim Gauch 2012 diese Übernahme für den Aufgabenbereich als freiwillige Hilfsgesellschaft, die sich auch den Genfer Konventionen ergeben.
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