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DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt nimmt in einer Grundsatzerklärung Stellung zum Respekt und Schutz für medizinisches Personal und Rettungskräfte im Einsatz

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt auf einem Podium

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt nimmt in einer Grundsatzerklärung Stellung zum Respekt und Schutz für medizinisches Personal und Rettungskräfte im Einsatz:

„Zu den zentralen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes gehört es, menschliches Leid überall und jederzeit zu verhüten und zu verhindern, Leben und Gesundheit zu schützen und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen; dies sowohl in Zeiten bewaffneter Konflikte und sonstiger Notlagen als auch im alltäglichen Leben hilfsbedürftiger Menschen. Die Mitarbeiter, Ehrenamtlichen und Einsatzkräfte des DRK tun dies gemäß den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Das heißt: Jegliche Hilfe wird neutral und unparteilich nach dem Maß der Not geleistet. Dies geschieht unter Einsatz aller dafür verfügbaren Ressourcen und nicht selten auch unter Einsatz der eigenen Gesundheit und des eigenen Lebens.

Umso erschütternder ist es zu erleben, wie medizinisches Personal und Rettungskräfte im Einsatz immer wieder nicht nur behindert, sondern in verschiedenster Form zum Teil gezielt attackiert werden. Solche Angriffe erfolgen während regulärer Einsätze im häuslichen und öffentlichen Raum: etwa im Kontext von Silvester- oder anderen Feiern sowie bei Großveranstaltungen und Demonstrationen und sich daraus entwickelnden Situationen. Sie reichen von verbalen Attacken, Beleidigungen und Drohungen bis hin zu körperlichen Tätlichkeiten, bei denen zum Teil sogar Waffen zum Einsatz kommen. Die von der polizeilichen Kriminalstatistik erhobenen Daten zeigen, dass sich die gewalttätigen Übergriffe auf den Rettungsdienst und die Feuerwehr zwischen 2011 und 2017 verdoppelt haben (von 1.146 auf 2.136 Fälle). Im April 2017 hat der Deutsche Bundestag höhere Strafen für Angriffe auf Rettungskräfte, Feuerwehrleute und Vollstreckungsbeamte beschlossen. Attacken können nun je nach Schweregrad mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Im Jahr 2019 gab es gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik noch 1.521 Angriffe auf Rettungsdienst und Feuerwehr. Jeder dieser Angriffe ist einer zu viel.

Das DRK setzt bei der Schulung seiner Sanitäter und Einsatzkräfte vor allem auf Deeskalationstraining und Konfliktvermeidung, um kritische Einsatzsituationen möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen. Dennoch kommt es immer wieder zu Übergriffen. Daher sollten die gesetzlichen Möglichkeiten zur Bestrafung bei der Gefährdung der Rettung von Menschenleben voll ausgeschöpft werden. Doch dies allein reicht nicht. Notwendig sind auch Maßnahmen und öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die eine Bewusstseinsentwicklung und Haltung gegen solche Verrohungstendenzen in unserer Gesellschaft fördern und stärken.

Für das Rote Kreuz bildet der Grundsatz der Menschlichkeit die Richtschnur seines Handelns und die Grundlage seiner Leistungen. Praktizierte Menschlichkeit bedeutet dabei für das Rote Kreuz mehr als rein medizinische Hilfeleistung. Sie umfasst auch Respekt vor der Würde anderer, gegenseitiges Verständnis und ein solidarisches Zusammenstehen bei der Bewältigung von Notlagen. Dass Menschlichkeit nach dem Grundsatz der Unparteilichkeit geleistet wird, d.h. allein nach Maß der Not und Dringlichkeit, versteht sich für das DRK von selbst. Es unterscheidet daher bei seinen Hilfen auch nicht nach ethnischer Herkunft, religiöser Ausrichtung, politischer Überzeugung oder anderen Kriterien als dem der Dringlichkeit der Hilfeleistung.

Jeder kann zum Opfer werden, das auf dringende Hilfe von Rettungskräften angewiesen ist. Und jedem sollte bewusst sein, dass die Gefährdung medizinischer Hilfe und Rettung ein zutiefst inhumaner und unsozialer Akt ist. Selbst im Krieg sind gezielte Angriffe auf medizinisches Personal und medizinischen Einrichtungen tabuisiert. Erst recht gilt dies für Friedenszeiten!“

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