· Berlin · 39/23

Empfehlung der Pflegekommission: Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege beschlossen

Bewohnerin eines Seniorenzentrums und DRK-Mitarbeiter beim Spaziergang
© Willing-Holtz / DRK

Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf eine Empfehlung zur Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege geeinigt. Die Bundesregierung muss diese nun im Wege einer Rechtsverordnung formal bestätigen. „Wir haben uns aus gesamtgesellschaftlicher Verantwortung, aus Wertschätzung für die Beschäftigten in der Pflege und in Anerkennung dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe auf einen deutlichen Anstieg der Mindestlöhne in der Pflege verständigt“, sagt Christian Reuter, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). „Diese Einigung ist richtig, verschärft jedoch die finanziellen Herausforderungen und Probleme in der Pflege massiv. Hier braucht es eine nachhaltige Regelung, die nicht wie bisher einseitig zu Lasten der Pflegebedürftigen und Einrichtungen geht. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, wirksame und sozial ausgewogene Lösungen insbesondere für die Pflegebedürftigen und Einrichtungen festzulegen.“

Die Pflege in Deutschland befindet sich seit Jahren in einer strukturellen Krise und immer mehr Einrichtungen sind bundesweit und trägerübegreifend von Schließungen bedroht. Gründe dafür sind unter anderem der zunehmende Fachkräftemangel und der daraus resultierende Personalnotstand, aber auch eine chronische Unterfinanzierung der Einrichtungen. „Die ohne Zweifel notwendige Erhöhung der Mindestlöhne verschärft diese mittlerweile existenzielle Krise in der Pflege weiter“, sagt Reuter.

Die Einigung sieht vor, dass es zu einer stufenweisen Anhebung der Mindestlöhne bis zum 1. Juli 2025 um insgesamt 12,33% bis 13,78% - je nach Ausbildungsstand kommt. Bereits zum 1. Dezember 2023 wird es zu den bereits vereinbarten Erhöhungen bei Ungelernten auf 14,15 Euro, bei Pflegekräften mit einjähriger Ausbildung auf 15,25 Euro und bei dreijähriger Ausbildung auf 18,25 Euro pro Stunde kommen. Am 1. Mai 2024 soll eine erneute Steigerung um 6,85% bis 9,54% - je nach Ausbildungsgrad folgen. Ein Vorteil dieses Modells ist die lange Laufzeit von insgesamt 29 Monaten, die den Einrichtungen langfristige Planungssicherung gibt.  

„Das große Fragezeichen bleibt jedoch bestehen, denn zum derzeitigen Stand ist unklar, wie die Steigerungen finanziert werden sollen“, sagt Christian Reuter. „Kostensteigerungen gehen derzeit in hohem Maße zu Lasten der Pflegebedürftigen, die immer höhere Eigenanteile stemmen müssen. Auf der anderen Seite müssen die Einrichtungen und Träger immer höhere Kosten vorfinanzieren oder bleiben sogar auf nicht refinanzierten Kostensteigerungen sitzen. Die Bundesregierung ist hier in der Verantwortung die finanzielle Grundlage dafür zu schaffen, dass die Mindestlohnerhöhung sozialverträglich umgesetzt werden kann.“

Das DRK fordert deshalb seit längerem eine Systemumkehr in der Pflegeversicherung und eine Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. „Die aktuell geplanten und bereits durchgeführten Reformen sind absolut unzureichend und wenn wir nicht aufpassen, fahren wir die Pflege gesamtgesellschaftlich gegen die Wand“, sagt Reuter.  

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende