Grundsätzliche Verbote bei der Wundbehandlung

Hinweise für die Wundbehandlung

Bei der Wundversorgung ist grundsätzlich verboten:  

  • Wunden zu berühren, 
  • Wunden auszuwaschen, 
  • die Anwendung von Puder, Salben, Sprays, Desinfektionsmitteln und
  • Fremdkörper zu entfernen. 
     

Zu den genannten grundsätzlichen Verboten gibt es jedoch auch Ausnahmen: 

  • So muss bei Verbrennungen die Kühlung mit Wasser erfolgen. 
  • Bei Verätzungen wird u. U. eine Spülung mit Wasser notwendig. 
  • Bisswunden, die durch tollwutverdächtige Tiere verursacht wurden, können Sie mit einer Seifenlösung auswaschen.
     

Jede Wunde muss schnellstmöglich von einem Arzt beurteilt und endgültig versorgt werden. 

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