Feststellung der Atmung

Ist der Betroffene bewusstlos, erschlaffen seine Muskeln. Liegt der Betroffene in Rückenlage, kann die Zunge in den Hals zurücksinken und die Atemwege blockieren. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie bei dem Bewusstlosen die Atmung überprüfen.

Zur Atemkontrolle muss zunächst der Hals des Verletzten überstreckt sowie der Mund leicht geöffnet werden.

Atmung prüfen

  • Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns.
  • In dieser Position wird die Atemkontrolle durch Sehen, Hören und Fühlen durchgeführt:
    • Sehen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt.
    • Ohr über Mund und Nase des Betroffenen legen und hören, ob Atemgeräusche vorhanden sind.
    • Dabei mit der Wange prüfen, ob Luftstrom des Betroffenen fühlbar ist.
    • Die Atmung wird längstens 10 Sekunden kontrolliert.

Wenn keine normale Atmung feststellbar ist oder daran Zweifel bestehen, ist bei einer bewusstlosen Person von einem Kreislaufstillstand auszugehen. Dann muss umgehend mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden.

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