Rothalbmond-Freiwilliger und DRKler von hinten
Partner des DRK

Die Inter­na­ti­o­nale Rotkreuz- und Rothalb­mond-Bewegung

Menschlichkeit, Unpar­tei­lich­keit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität: Mit diesen Grundsätzen geben Millionen Menschen der Arbeit des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes in über 190 Ländern ein Gesicht. 

Damit ihre vielfältige Hilfe tagtäglich und weltweit möglich ist, ist die größte humanitäre Bewegung der Welt in einem starken inter­na­ti­o­nalen Netzwerk organisiert. Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil der Inter­na­ti­o­nalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung setzt sich aus 191 anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (Stand: April 2025), der Inter­na­ti­o­nalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalb­mond­ge­sell­schaften (Internationale Föderation, IFRK) und dem Inter­na­ti­o­nalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zusammen.

Die Mandate der unter­schied­li­chen Rotkreuz- und Rothalbmond-Organisationen, die als die „Komponenten der Bewegung“ bezeichnet werden, sind in den Statuten der Bewegung festgelegt. Sie eint das Bekenntnis zu einem gemeinsamen, humanitären Auftrag und die Verpflichtung auf die Grundsätze der Bewegung.

Henry Dunant, Begründer des Roten Kreuzes
Henry Dunant: Der Schweizer Geschäftsmann, Menschenfreund und Empfänger des ersten Friedens-Nobelpreises erlebt 1859 die Folgen der grausamen Schlacht von Solferino und gilt als Begründer des Rotkreuzbewegung.

Gründer Henry Dunant

Das Fundament für die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung legte Henry Dunant. Der Schweizer Kaufmann erlebte 1859 im italienischen Solferino, wie Tausende verwundete Soldaten auf dem Schlachtfeld unversorgt blieben. Kurzerhand mobilisierte er die Bevölkerung, um ihnen zu helfen, unabhängig davon, auf welcher Seite die Soldaten gekämpft hatten. 1863 wurde mit dem Würt­tem­ber­gi­schen Sanitätsverein die erste Nationale Rotkreuz-Gesellschaft weltweit gegründet, und 1864 unter­zeich­neten zwölf Staaten die erste Genfer Konvention zur „Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“. Das rote Kreuz auf weißem Grund – später auch der Rote Halbmond und der Rote Kristall – wurde offizielles Schutz- und Kennzeichen.

Mehr zur Geschichte des Roten Kreuzes

Kate Forbes und Jagan Chapagain am Versammlungstisch
IFRK-Präsidentin Kate Forbes und IFRK-Generalsekretär Jagan Chapagain auf der Generalversammlung der IFRK 2024

Kompo­nenten der Bewegung

Heute verwirklichen 191 anerkannte Nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften weltweit mit ihren Freiwilligen und haupt­be­ruf­li­chen Mitarbeitenden die Mission und Grundsätze der Inter­na­ti­o­nalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Sie bilden die Basis und treibende Kraft der Bewegung und erfüllen ein breites Spektrum an humanitären Aufgaben in der Kata­stro­phen­hilfe und -vorsorge sowie im Gesundheits- und Sozialwesen, das sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung des jeweiligen Landes orientiert.

Im Bedarfsfall arbeiten die Nationalen Gesellschaften beim Zivilschutz mit und unterstützen den Sanitätsdienst der Streitkräfte ihres Landes. Sie gestalten Ansätze für sich weiter entwickelnde humanitäre Bedarfe, z.B. im Bereich Klima oder Migration. International leisten die Nationalen Gesellschaften in bewaffneten Konflikten und Katastrophen humanitäre Hilfe. Außerdem fördern sie durch ein weltweites Suchdienst-Netzwerk die Klärung von Vermiss­ten­schick­salen sowie die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung und verbreiten das humanitäre Völkerrecht.

Nationale RKRH-Gesellschaften müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, um anerkannt und Teil der Bewegung werden zu können: sie müssen insbesondere die einzige Rotkreuz- oder Rothalb­mond­ge­sell­schaft in einem Land sein, nach den Grundsätzen der Bewegung unparteilich und neutral handeln und durch die Regierung ihres Landes offiziell als freiwillige Hilfs­ge­sell­schaft der Behörden im humanitären Bereich ("auxiliaries to the public authorities") anerkannt sein. Die besondere rechtliche Stellung des Deutschen Roten Kreuzes und seine aus den Genfer Abkommen und ihren Zusatz­pro­to­kollen resultierenden Aufgaben sind in Deutschland durch ein eigenes Gesetz geregelt, das sogenannte DRK-Gesetz.

Je nach ihren Möglichkeiten, Ressourcen und Kompetenzen unterstützen sich Nationale RKRH-Gesellschaften nach dem Grundsatz der Universalität gegenseitig. Die in der Bewegung tief verankerte Solidarität findet Ausdruck in unter­schied­li­chen Formen der Unterstützung, wie etwa durch die Bereitstellung von Personal, materieller oder finanzieller Unterstützung sowie den gegenseitigen Austausch von Wissen und Erfahrung.

Verzeichnis Nationaler RKRH-Gesellschaften (in Englisch)

Zusam­men­ar­beit in der Bewegung

Die Flaggen des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Diamanten

Das DRK ist anderen Nationalen Gesellschaften sowie IKRK und IFRK in enger strategischer und operationeller Partnerschaft verbunden. Die Zusammenarbeit der Komponenten wird durch die Statuten der Bewegung definiert. Hierin werden die Aufgaben der einzelnen Komponenten und ihre grundsätzliche Zusammenarbeit festgelegt.

Die Koordination und Kooperation bei Maßnahmen, die nicht in die ausschließ­liche Zuständigkeit einer Komponente fallen, wurden in dem sogenannten „Movement Coordination for Collective Impact Agreement (Seville 2.0)“ geregelt. Die Vereinbarung, die der Bewältigung umfangreicher oder lang­an­hal­tender Bedarfe von Menschen, die von Krisen betroffen sind, dient, verpflichtet die Komponenten, ihre Aktivitäten in einer auf Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung beruhenden Weise zu koordinieren und dabei die zentrale Rolle der Nationalen RKRH-Gesellschaft des betroffenen Staates zu stärken.

In operationellen Situationen wird ein flexibler und agiler Ansatz verfolgt, der eine kontext­spe­zi­fi­sche Ausgestaltung der Bewe­gungs­ko­or­di­nie­rung je nach Situation, Bedarfen, Mandaten und Kapazitäten vorsieht. Die Vereinbarung regelt zudem die funktionale Kooperation innerhalb und außerhalb von Krisen, insbesondere die Unterstützung der Entwicklung Nationaler RKRH-Gesellschaften, Kommunikation, Positionierung und Ressour­cen­mo­bi­li­sie­rung.

Teilnehmende an Konferenztisch
34. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes 2024

Gremien und Struk­turen der Bewegung

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat verschiedene Gremien, in denen die wichtigsten gemeinsamen Leitlinien und Strategien beschlossen werden, die durch eine Vielzahl von bi- und multilateralen Vereinbarungen zwischen einzelnen Komponenten ergänzt werden.

Oberstes beschluss­fas­sendes Organ ist die Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes, auf der Delegierte aller Komponenten der Bewegung in der Regel alle vier Jahre mit den Vertrags­staaten der Genfer Abkommen zusam­men­treffen und humanitäre Fragen von gemeinsamem Interesse erörtern. Die Internationale Konferenz ist das einzige Gremium, das Beschlüsse (in Form von Resolutionen) fassen kann, die die Bewegung als Ganzes und ihr Verhältnis zu den Staaten betreffen. Von ihr wurden z.B. 1965 die Grundsätze der Bewegung und 1986 die Statuten der Bewegung verabschiedet.

Die Internationale Konferenz und ihre Mitglieder sind in der Beschluss­fas­sung strikt den Grundsätzen der Bewegung verpflichtet, einschließlich der politischen, religiösen oder ideologischen Neutralität. Inhaltliche Schwerpunkte der Konferenz liegen auf dem Schutz und der Unterstützung von Hilfe­be­dürf­tigen, der Organisation und Koordination humanitärer Hilfe und Entwick­lungs­zu­sam­men­ar­beit, der Stärkung der Kooperation zwischen Staaten und der Inter­na­ti­o­nalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie der Bekräftigung und Weiter­ent­wick­lung des humanitären Völkerrechtes. Vertreter von staatlichen, nicht­staat­li­chen, VN- und regionalen Organisationen können als Beobachter ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Konferenz teilnehmen.

Digitales Archiv der Statutarischen Gremi­en­sit­zungen (seit 1863)

Reporting zu den Beschlüssen der 34. Inter­na­ti­o­nalen Konferenz (2024)

Im Delegiertenrat der Inter­na­ti­o­nalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung versammeln sich Vertreter aller Komponenten der Bewegung, um über Fragen zu beraten, die die Bewegung in ihrer Gesamtheit betreffen. Der Delegiertenrat tagte erstmals 1884 und seit 1961 grundsätzlich alle zwei Jahre. Er legt gemeinsame Positionen und Strategien der Bewegung zu humanitären Themen fest und regelt die Zusammenarbeit innerhalb der Bewegung.

Die Gene­ral­ver­samm­lung der Inter­na­ti­o­nalen Föderation ist das höchste beschluss­fas­sende Organ der Inter­na­ti­o­nalen Föderation und tagt in der Regel alle zwei Jahre. Sie entscheidet insbesondere über die Annahme von Strategien und Leitlinien der Inter­na­ti­o­nalen Föderation und ihrer Mitglieder, das Budget sowie die Wahl und Besetzung von Führungs­po­si­ti­onen und -gremien.

Neben thematischen Netzwerken bestehen innerhalb der Bewegung zudem regionale Strukturen, in deren Rahmen sich Komponenten für spezifische Anliegen einsetzen. Das Red Cross EU Office, zu dessen Grün­dungs­mit­glie­dern das DRK zählt, vertritt die 27 Nationalen Rotkreuz-Gesellschaften in der Europäischen Union (EU), das Norwegische Rote Kreuz, das Isländische Rote Kreuz sowie die IFRK gegenüber den Institutionen der EU und den in Brüssel ansässigen inter­na­ti­o­nalen Organisationen und Netzwerken von Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­ti­onen. Angesichts der besonderen Verfasstheit der Europäischen Union als supranationale Organisation hat das Büro ein spezielles Mandat zur Unterstützung der Mitglieds­ge­sell­schaften bei der Stärkung ihrer Beziehungen zu den EU-Institutionen. Es ist schwer­punkt­mäßig in den Themenfeldern humanitäre Hilfe, Entwick­lungs­zu­sam­men­ar­beit, Bevöl­ke­rungs­schutz, Sozialwesen und Migration tätig.

RCEU Strategie 2022 – 2027

Logo der IFRC
Logo der Internationalen Föderation der
Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften

Inter­na­ti­o­nale Föde­ra­tion der Rotkreuz- und Rothalb­mond­ge­mein­schaften

Als Dachverband der Nationalen Gesellschaften wurde 1919 die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (damals: Liga der Rotkreuz­ge­sell­schaften) gegründet, die als Verbindungs-, Koordinations- und Planungsorgan zwischen ihren Mitgliedern dient und diese auf inter­na­ti­o­naler Ebene offiziell vertritt. Sie unterstützt die Entwicklung Nationaler Gesellschaften, fördert nationale Kata­stro­phen­schutz­pro­gramme und koordiniert zur Unterstützung der lokalen, betroffenen Nationalen Gesellschaft die internationale Hilfe der Nationalen Gesellschaften gemäß den vereinbarten Regeln im Kata­stro­phen­fall. Der Hauptsitz des IFRK-Sekretariates befindet sich in Genf; weltweit sind ca. 2.500 Mitarbeitende für das IFRK-Sekretariat tätig.

Logo des ICRC
Das Logo des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.

Inter­na­ti­o­nales Komitee vom Roten Kreuz

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) mit Hauptsitz in Genf wurde 1863 gegründet. Als unabhängige humanitäre Organisation mit 20.000 Mitarbeitenden in über 100 Ländern erfüllt es den Auftrag, sich weltweit für den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen bewaffneter Konflikte einzusetzen. Dabei besucht das IKRK zum Beispiel Gefangene, tritt für den Schutz von Zivilpersonen in Kampf­hand­lungen ein und organisiert einen Zentralen Suchdienst. Es setzt sich bei den Konflikt­par­teien für die Einhaltung des geltenden Rechts ein und spielt eine wichtige Rolle bei der Weiter­ent­wick­lung des humanitären Völkerrechts.

Weitere Infor­ma­ti­onen

Das Deutsche Rote Kreuz arbeitet mit vielen Partnern und Unterstützern zusammen. Ohne sie wäre eine professionelle humanitäre Arbeit undenkbar.

Rotkreuzschwestern

Die Rotkreuz­schwes­tern haben sich zum Ziel gesetzt, die professionelle Pflege weiter­zu­ent­wi­ckeln und für eine qualitativ hochwertige, menschliche Gesund­heits­ver­sor­gung einzutreten.

DRK-Helfer verteilen Hilfsgüter

Als DRK sind wir Teil der größten humanitären Bewegung der Welt. Ehrenamtlich Engagierte und hauptamtlich Beschäftigte setzen sich auf allen Ebenen für Benachteiligte und Menschen in Notlagen ein. Das DRK ist ein eingetragener Verein mit einem demokratischen Aufbau und getragen von ehrenamtlichem Engagement.

Das Deutsche Rote Kreuz arbeitet mit vielen Partnern und Unterstützern zusammen. Ohne sie wäre eine professionelle humanitäre Arbeit undenkbar.

Rotkreuzschwestern

Die Rotkreuz­schwes­tern haben sich zum Ziel gesetzt, die professionelle Pflege weiter­zu­ent­wi­ckeln und für eine qualitativ hochwertige, menschliche Gesund­heits­ver­sor­gung einzutreten.

DRK-Helfer verteilen Hilfsgüter

Als DRK sind wir Teil der größten humanitären Bewegung der Welt. Ehrenamtlich Engagierte und hauptamtlich Beschäftigte setzen sich auf allen Ebenen für Benachteiligte und Menschen in Notlagen ein. Das DRK ist ein eingetragener Verein mit einem demokratischen Aufbau und getragen von ehrenamtlichem Engagement.

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