Das DRK des nationalsozialistischen Deutschland war eng mit dem Staat verwoben, viele Führungspositionen lagen in den Händen von NS-Funktionären. Als nationale Gesellschaft wird das DRK folgerichtig von den Besatzungsmächten verboten.
Auf lokaler Ebene fühlen sich die ehrenamtlichen Helfer weiterhin ihrem Rotkreuz-Ethos verpflichtet. Sie setzen ihre Arbeit, die in der Nachkriegszeit nötiger denn je ist, unter den jeweils geltenden Bedingungen in den einzelnen Besatzungszonen fort. Pragmatische und historische Aspekte führen zur Herausbildung von Landesverbänden (West) und Bezirksverbänden (Ost).
In der Bundesrepublik wird das DRK am 4. Februar 1950 in Koblenz, im Hotel Rittersturz hoch über dem Rhein, neu gegründet und ein Jahr später durch die Bundesregierung als nationale Rotkreuzgesellschaft anerkannt. Dienstsitz ist Bonn. Zwei Jahre später, im Oktober 1952, erfolgt die Gründung des DRK der DDR, das seine Zentrale in Dresden ansiedelt.
„Die Anerkennung beider Gesellschaften durch das Internationale Komitee
vom Roten Kreuz in Genf lässt nicht lange auf sich warten.“
Das westdeutsche DRK wird im Juni 1952 anerkannt, im November 1954 das ostdeutsche. Die DDR wertet diesen Akt als besonderen politischen Erfolg, ist doch das IKRK damit eine der ersten internationalen Institutionen, die eine deutsche Zweistaatlichkeit offiziell anerkennen.
Fortführung der Rotkreuzaufgaben
Amerikaner und Briten erlauben in ihren Zonen die Fortführung der Rotkreuzaufgaben in den Regionen. Zonenarbeitsgemeinschaften gibt es in der britischen Zone ab 1945, in der amerikanischen ab 1946. In der französischen Zone beginnt die Arbeit offiziell wieder im Jahr 1947. Im Saarland wird zuerst ein eigener Dienst gegründet, der erst nach dem Anschluss an die Bundesrepublik (1957) zu einem DRK-Landesverband wird. In der sowjetisch besetzten Zone wird das DRK zunächst verboten und eine staatliche Organisation aufgebaut.