Mitglieder eines Frauenvereins bereiten Verband­material vor

Entstehung der ersten deutschen Rotkreuzgesellschaften

Am 28. Oktober 1863 wird Henry Dunants Idee Wirklichkeit: Ein Dutzend Staaten gründen in Genf das Rote Kreuz. Nur zwei Wochen später entsteht im damaligen Königreich Württemberg die weltweit erste nationale Rotkreuzgesellschaft auf deutschem Boden. Weitere Staaten folgen: Oldenburg, Hamburg und Preußen gehören zu den Pionieren. Als sich 1871 der Wunsch nach staatlicher Einheit Deutschlands erfüllt, behalten diese Rotkreuzgesellschaften, die in den deutschen Teilstaaten entstanden sind, im bundesstaatlich verfassten Kaiserreich ihren Status als nationale Rotkreuzgesellschaft.

Es gibt folglich 25 Rotkreuz-Männervereine („Landesvereine“; nur in Baden ist der „Landesverein“ der „Badische Frauenverein“) und fast ebenso viele Frauenvereine, die sich freilich bereits 1869 unter dem organisatorischen Dach eines „Zentralkomitees der deutschen Vereine vom Roten Kreuz“ locker zusammengeschlossen haben.

Das Ende des Ersten Weltkriegs besiegelt auch das Ende des Kaiserreichs und seiner Monarchien. Die Weimarer Republik wird ausgerufen, und die Neuorganisation des Roten Kreuzes in Deutschland steht auf der Tagesordnung. Am 25. Januar 1921 ist es soweit: Im Rathaus zu Bamberg schließen sich die bisherigen nationalen Gesellschaften zu einem Gesamtverband mit Sitz in Berlin zusammen; seither trägt er den Namen Deutsches Rotes Kreuz.

In den deutschen Teilstaaten bestehen Landesmännervereine in

  • den Königreichen Bayern (1868), Preußen (1864) und Sachsen (1866)
  • den Fürstentümern Lippe (1907), Reuß ältere Linie (1870), Reuß jüngere Linie (1902), Schaumburg-Lippe (1871), Schwarzburg-Rudolstadt (1870), Schwarzburg-Sondershausen (1898) und Waldeck-Pyrmont (1871)
  • den Großherzogtümern Hessen (1864), Mecklenburg-Schwerin (1864), Oldenburg (1864) und Sachsen-Weimar (1869)
  • den Herzogtümern Anhalt (1866), Braunschweig (1866), Sachsen-Coburg und Gotha (1866), Sachsen-­Altenburg (1869), Sachsen-Meiningen (1901)
  • den Hansestädten Bremen (1868), Hamburg (1864) und Lübeck (1869)

Frauenvereine sind

  • das Patriotische Institut der Frauenvereine im Großherzogtum Sachsen-Weimar (1817)
  • der Badische Frauenverein (1859)
  • der Vaterländische Frauenverein in Preußen (1866) und 13 weiteren Teilstaaten
  • der Alice-Frauen-Verein im Großherzogtum Hessen (1867)
  • der Albert-Verein in Sachsen (1867)
  • der Bayerische Frauenverein (1869)
  • der Waldeckische Frauenverein (1876)
  • der Marien-Frauenverein in Mecklenburg-Schwerin (1880)

Keine strikte Trennung zwischen Männer- und Frauenvereinen gibt es im Königreich Württemberg (1863).

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