Viele Menschen bilden Rotes Kreuz vor dem Brandenburger Tor

Corporate Gover­nance

Gute Unter­neh­mens­füh­rung, also sogenannte Corporate Governance, spielt auch für das Deutsche Rote Kreuz eine wichtige Rolle. Hierbei geht es vor allem um die Transparenz interner Prozesse (siehe auch Trans­pa­renz­stan­dards im Deutschen Roten Kreuz) sowie um die Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen, internen Richtlinien und ethischen Standards mit dem Ziel, das Vertrauen in das DRK zu bewahren und zu stärken. Dabei sollen im DRK e.V. die Bereiche Compliance, Interne Revision, Risi­ko­ma­nage­ment und Controlling unterstützen. Zusätzlich wird der DRK e.V. regelmäßig durch dritte Prüfungs­in­stanzen kontrolliert.

Der Erklärfilm stellt unser Verständnis und die Ziele von Compliance im Deutschen Roten Kreuz dar und soll das Bewusstsein für Compliance stärken.

Compli­ance

Unter Compliance verstehen wir im DRK e.V. die Einhaltung von gesetzlichen und internen Vorgaben sowie die Förderung einer starken Vertrau­ens­kultur. Es ist eine Präven­ti­ons­maß­nahme zur Vermeidung von Repu­ta­ti­ons­schäden und Haftungs­ri­siken und dient dem Schutz des DRK, aller Mitarbeitenden und insbesondere der Menschen, denen wir helfen. Dafür haben wir ein umfangreiches Compliance Management System aufgesetzt, welches fortlaufend weiter­ent­wi­ckelt wird.

Anti­kor­rup­ti­ons­richt­linie im Deutschen Roten Kreuz

Das Deutsche Rote Kreuz positioniert sich klar gegen jegliche Form von Korruption. Es gilt für alle Mitarbeitenden der Grundsatz, dass die eigene Position oder Funktion nicht dazu genutzt werden darf, Zuwendungen oder Vorteile anzubieten, zu gewähren, zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Alle Entscheidungen sind so zu treffen, dass sich diese im Rahmen der gesetzlichen und internen Vorgaben bewegen und auch nach außen hin vertretbar sind. Näheres ist in der Anti­kor­rup­ti­ons­richt­linie im Deutschen Roten Kreuz geregelt. Diese gilt verbindlich für alle DRK-Verbands­glie­de­rungen. Sie beinhaltet neben dem grund­sätz­li­chen Verbot von Korruption verschiedene Präven­ti­ons­maß­nahmen, die teilweise zwingend umzusetzen sind, bspw. die Vorbild­funk­tion der obersten Führungsebene beim Thema Antikorruption sowie die Sensi­bi­li­sie­rung und Aufklärung der Mitarbeitenden hierzu. Darüber hinaus wird der allgemeine Umgang mit Verdachts- und bestätigten Korrup­ti­ons­fällen beschrieben.

Inte­gri­täts­richt­linie des DRK e. V.

Die Inte­gri­täts­richt­linie soll allen Mitarbeitenden des DRK e.V. eine Orientierung bei ihrer täglichen Arbeit für das DRK bieten und diese für ein regelkonformes Verhalten sensi­bi­li­sieren.

Unsere Mission ist es, wirksam Hilfe zu leisten und dabei konsequent die Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung umzusetzen. Die Grundsätze stellen für uns alle eine besondere Verpflichtung dar und prägen auch ganz wesentlich unsere Orga­ni­sa­ti­ons­kultur im DRK. Zugleich bilden die Rotkreuz-Grundsätze die Grundlage für die sehr hohe Identifikation der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden mit dem Deutschen Roten Kreuz.

Basierend auf den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie den Beschlüssen und Posi­ti­ons­pa­pieren der Bewegung thematisiert die Inte­gri­täts­richt­linie des DRK e.V. besonders wichtige gesetzliche Bestimmungen und interne Vorgaben, die unser Verhalten untereinander sowie im Umgang mit Externen, z. B. Geschäfts­kon­takten, sowie mit der Gesellschaft regeln.

Hinweis­ge­ber­schutz

Damit Compliance-Verstöße frühzeitig aufgedeckt und potentielle Missstände behoben werden können, ist im DRK e.V. ein Hinweis­ge­ber­system eingerichtet worden. Dieses bietet verschiedene Wege zur Meldung von Compliance-Verstößen in Bezug auf den DRK e.V., wie beispielsweise Korruption oder andere schwerwiegende Regelverstöße mit potenziell erheblichem Finanz- oder Repu­ta­ti­ons­schaden für den DRK e.V. Damit wollen wir das DRK, alle Mitarbeitenden, aber insbesondere auch die Menschen, denen wir helfen, schützen.

Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Im DRK e.V. werden keine Handlungen geduldet, die sich gegen Personen richten, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße gemeldet haben. Das eingerichtete Hinweis­ge­ber­system nimmt somit den Schutz der Hinweis­ge­benden in den Fokus.

Hinweise können durch Mitarbeitende sowie durch Externe bei jeder Führungskraft des DRK e.V. sowie bei der internen Compliance-Stelle vertraulich abgegeben werden.

Hinweis an interne Compliance-Stelle

Zusätzlich nimmt unsere externe Ombudsstelle mit unabhängigen Vertrau­ens­an­wälten als Meldestelle des DRK e.V. Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen im Zusammenhang mit dem DRK e.V. vertraulich und auch anonym entgegen.

Ombuds­mann: Rechts­an­walt Benedikt Rudolph

Telefon: 0221/975 80-856

Verschlüsselte Kommunikation: Verschlüs­selter Hinweis an Ombudsstelle


Für Hinweise im inter­na­ti­o­nalen Kontext der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung steht die sogenannte „Integrity Line“ des Deutschen Roten Kreuzes zur Verfügung:

https://german-redcross.integrityline.io/

DRK-Vergü­tungs­richt­linie

Als DRK sind wir verpflichtet, die uns zur Verfügung stehenden Gelder nach dem Maß der Not dort einzusetzen, wo sie am dringlichsten benötigt werden. Die angemessene Verwendung der Gelder muss sich auch in einer transparenten und angemessenen Vergü­tungs­struktur für Geschäfts­füh­rungen, Vorstände aller Verbandsebenen, ange­schlos­senen Gesellschaften und Einrichtungen widerspiegeln. Dies wird in der „Richtlinie zur Einstellung und Vergütung von Geschäfts­füh­rungen im DRK“ für hauptamtliche Vorstände bzw. hauptamtliche Vorstands­mit­glieder gemäß § 26 BGB sowie für Geschäfts­füh­rungen als besondere Vertreter des Vereins gemäß § 30 BGB für den DRK-Gesamtverband vorgeschrieben.

Interne Revision

Die Interne Revision des DRK e.V. hat den Auftrag, die Geschäfts­pro­zesse des DRK-Gene­ral­se­kre­ta­riats zu optimieren und die Einhaltung aller gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben zu überprüfen. Hierzu entwickelt die Interne Revision eine risi­ko­ori­en­tierte mehrjährige Prüfungs­pla­nung, die mit dem Vorstand abgestimmt wird. Grundlage der Prüfungen ist die Kontrolle der Geschäfts­vor­gänge, u.a. auf Ordnungs­mä­ßig­keit und Wirt­schaft­lich­keit.

Taschenrechner und Geldmittel

Risi­ko­ma­nage­ment und Control­ling

Im DRK e.V. gibt es ein Risi­ko­ma­nage­ment, in dem entlang der gängigen Standards und geltenden Gesetze laufend die Risiken für den DRK e.V. identifiziert, beurteilt und gesteuert werden. Eine Verzahnung mit Risiken der Compliance wird sichergestellt. Alle Mitarbeitenden des DRK-Gene­ral­se­kre­ta­riats sind verpflichtet, erkannte Risiken umgehend zu melden. Die Bereichs­lei­tungen haben in Abstimmung mit dem Vorstand geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Schäden vom DRK abzuwenden oder auf ein Minimum zu begrenzen. Jährlich wird dem Vorstand und dem DRK-Präsidium ein Bericht vorgelegt, der den aktuellen Stand des Risi­ko­ma­nage­ments sowie eine Bewertung der bestehenden Risiken enthält.

Gemeinsam mit dem Risi­ko­ma­nage­ment wird das Controlling im Bereich Zentrale Dienste koordiniert. Zur ordnungs­ge­mäßen Führung der Geschäfte stellt das Controlling allen Entschei­dungs­trä­gern kontinuierlich die benötigten Informationen aus dem Finanz-/ Rechnungswesen zur Verfügung. Neben der jährlichen Wirt­schafts­pla­nung ist es die wichtigste Aufgabe des Controllings, regelmäßige Entschei­dungs­grund­lagen für alle Bereiche zu erstellen. Aus ihnen leiten die Bereichs­lei­tungen gemeinsam mit dem Vorstands­vor­sit­zenden kurzfristig notwendige Steu­e­rungs­maß­nahmen ab. Dem Präsidium werden die Ergebnisse turnusmäßig vorgestellt.

Dritte Prüfungs­in­stanzen

Jahres­ab­schluss, Anhang und Lagebericht lässt der DRK e.V. durch eine Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft nach den Vorgaben des Handels­ge­setz­bu­ches und nach den Grundsätzen ordnungs­ge­mäßer Geschäfts­füh­rung prüfen. Mit öffentlichen Mitteln finanzierte Projekte unterliegen regelmäßigen Kontrollen der Zuwen­dungs­geber (insbesondere der zuständigen Bundes­mi­nis­te­rien sowie der Europäischen Kommission) oder durch diese beauftragte, externe Prüfer. Bei Projekten im Ausland erfüllt der DRK e.V. besondere Auflagen der Zuwen­dungs­geber, auch bei gemeinsamen Projekten mit anderen Schwes­ter­ge­sell­schaften, mit der Föderation der Rotkreuz- und Rothalb­mond­ge­sell­schaften, mit dem Inter­na­ti­o­nalen Komitee vom Roten Kreuz sowie mit externen Partnern. Die Gene­ral­di­rek­tion Humanitäre Hilfe und Kata­stro­phen­schutz der Europäischen Kommission (ECHO) unterzieht sowohl die Finanz- und Orga­ni­sa­ti­ons­struk­turen als auch die internen Kontroll­sys­teme regelmäßigen Untersuchungen. Dabei wurde der DRK e.V. regelmäßig als zuverlässiger ECHO-Partner eingestuft.


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