Eine Jugendliche und eine ältere Dame schauen in ein Smartphone, um ein Selfie zu schießen. Im Hintergrund steht ein Klavier.

Internet, Computer & Co: Der digitale Nachlass

Ob Onlinebanking, Shopping-Accounts, E-Mails, Soziale Medien, Websites oder Blogs – mehr und mehr kommunizieren, kaufen und handeln wir heute über das Internet. Und hinterlassen dabei kaum vorstellbare Mengen an Daten. Der Begriff „digitaler Nachlass“ bezieht sich auf alle Ihre im Internet befindlichen Daten. Auch hier gilt es Vorsorge zu treffen – um sicherzugehen, dass damit genau das geschieht, was Sie wünschen.

Werden Sie daher schon jetzt aktiv: In Ihrem Testament oder mit einer Vollmacht für den digitalen Nachlass können Sie beispielsweise festlegen, ob Ihr Profil auf einer Social Media-Plattform gelöscht oder in den Gedenkstatus versetzt werden soll. Sie können bestimmen, wer Zugang zu Ihren E-Mails, Fotos und Dokumenten auf Ihrem Computer oder Smartphone erhalten soll und wie mit diesen Daten zu verfahren ist – beispielsweise ob sie gelöscht oder bewahrt werden sollen.

Liste für den digitalen Nachlass

Eine zusätzliche Liste mit allen relevanten Informationen ermöglicht Erbberechtigten einen schnellen Überblick über Ihre digitalen Aktivitäten. Dazu zählen u. a. Verträge mit Internet- und Mobilfunkanbietern oder Onlinediensten (z.B. für Spiele oder Shopping) ebenso wie Lizenzen für Betriebssysteme auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone. Sinnvollerweise sollte die Übersicht Benutzernamen und Passwörter enthalten sowie Bestimmungen, was mit den einzelnen Accounts geschehen soll.

Es ist ratsam, die Liste stets aktuell zu halten, sie zu verschlüsseln und – beispielsweise auf einem USB-Stick – an einem sicheren Ort zu deponieren.

Festlegung eines Bevollmächtigten, der entscheidet, was mit den gespeicherten Daten nach dem Tod geschieht

Vollmacht für den digitalen Nachlass

Hilfreich ist es, eine oder mehrere online-affine Personen mit den Aufgaben rund um den digitalen Nachlass zu betrauen.

Dazu bedarf es einer entsprechenden Vollmacht, die datiert und unterschrieben werden muss. Erforderlich sind zudem Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen, die die Vollmacht erteilen sowie derjenigen, die bevollmächtigt werden. Auch die Formulierung „über den Tod hinaus“ muss enthalten sein.

Das gehört zum digitalen Nachlass

Accounts, Inhalte, Lizenzen, Verträge:

  • E-Mail
  • Onlinebanking und Bezahlsysteme wie beispielsweise PayPal
  • Soziale Medien, Clouds, Messaging- und Chat-Dienste wie Facebook, WhatsApp, Twitter, Youtube, Instagram u.v.m.
  • beruflich oder privat genutzte Software, Musik oder E-Books
  • Onlinedienste und -shops, beispielsweise für Shopping und Spiele oder Streamingdienste (z.B. Musik, Film)
  • Eigene Websites, Blogs oder Shops
  • Daten und Dateien wie selbst erstellte Dokumente, Präsentationen, Fotos oder Filme

Unterstützung bei der digitalen Vorsorge

Es ist möglich, sich bei diesen Vorsorgemaßnahmen rund um den digitalen Nachlass von kommerziellen Anbietern unterstützen zu lassen. Sollten Sie dies in Erwägung ziehen, informieren Sie sich zuvor sehr genau über Leistungen, Kosten und Sicherheitsmaßnahmen. Und gewähren Sie den Firmen keinesfalls direkten Zugang auf sensible Daten wie beispielsweise Passwörter.

Vorsorgen sollten Sie zudem für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit – damit Ärzte und Angehörige auch dann in Ihrem Sinne handeln können, wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Zu sehen ist Ihre Ansprechpartnerin Antje Brack, sie lächelt in die Kamera, trägt eine Brille und hat schulterlanges glattes Haar.

Antje Brack

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