DRK: Minderjährige Flüchtlinge nicht einfach „durchreichen“

Berlin, 14. 07. 2015 52/15

Beim Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes gehen immer mehr Suchanfragen ein, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreffen. Allein aus den ersten sechs Monaten dieses Jahres liegen schon 696 Anfragen vor von Familien, die ihre Kinder suchen oder von Kindern und Jugendlichen, die auf der Flucht von ihren Angehörigen getrennt wurden. „Das sind fast doppelt so viele wie im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Diese Entwicklung zeigt, dass die Betreuung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher für die kommenden Jahre auf mehr Schultern verteilt werden muss“, sagt DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg. „Deshalb begrüßt das DRK den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Betreuung dieser Minderjährigen, der jedoch unbedingt nachgebessert werden muss“, sagt Frau von Schenck. Der Gesetzentwurf, der am (morgigen) Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, sieht vor, dass die Betroffenen nach ihrem Eintreffen innerhalb von sieben Werktagen an die rund 600 Jugendämter bundesweit weitergeleitet werden. „Hinter den Kindern und Jugendlichen liegen oft schreckliche Erlebnisse. Mehr als zwei Drittel von ihnen sind traumatisiert. Deshalb lässt sich so schnell nicht beurteilen, welche Betreuung erforderlich und möglich ist. Dafür werden erfahrene Betreuer und Dolmetscher gebraucht Diese gibt es einfach nicht in jeder Kleinstadt. Viele Jugendämter wären damit überfordert“, sagt die DRK-Vize-Präsidentin. Deshalb sollten auf Länderebene Kompetenzzentren aufgebaut und dabei bereits bestehende und bewährte Einrichtungen einbezogen werden. Die Zahl der minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Angehörige nach Deutschland kommen, ist in den vergangenen Jahren angewachsen. Nach amtlichen Angaben lag sie 2013 bei etwa 6.500. Für das vergangene Jahr wurde ihre Zahl vom Bundesfamilienministerium auf rund 7.500 geschätzt. Bisher wurden die Kinder und Jugendlichen hauptsächlich von spezialisierten Einrichtungen an Knotenpunkten der Fluchtwege, wie zum Beispiel Hamburg, Frankfurt oder München, in Empfang genommen. Da diese Einrichtungen der dortigen Jugendämter dem gegenwärtigen Anstieg auf die Dauer nicht bewältigen können, sieht der vorgelegte Gesetzentwurf vor, sie nach ihrem Eintreffen nach vereinbarten Quoten bundesweit an die Kommunen weiterzuleiten. „Bevor diese jungen Flüchtlinge weitergeschickt werden, muss ihre Perspektive geklärt werden. Statt sie eilig an alle Kommunen zur verteilen, ist der Aufbau von einigen zusätzlichen Kompetenzzentren auf Länderebene der bessere Weg“, sagt Frau von Schenck.
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