Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst
Das Deutsche Rote Kreuz bildet Betriebssanitäter gemäß der gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung in zwei Stufen aus:
Der Grundlehrgang ist eine grundlegende und allgemeingültige Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst.
Der Aufbaulehrgang ist vorwiegend auf betriebliche Aufgaben ausgerichtet.
Nach §27 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) darf der Unternehmer als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen die von einer Stelle aus- und fortgebildet worden sind, welche von den Unfallversicherungsträgern zugelassen ist. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat an verschiedenen Standorten diese Zulassung erhalten.
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Grundlehrgang für Betriebssanitäter
Der Grundlehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Fortbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegen darf
Die wesentlichen Themenbereiche:
Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
Wiederbelebung
Versorgung von Unfällen
Akute Notfälle der inneren Medizin, Vergiftungen
Thermische Notfälle
Vergiftungen
Infektionskrankheiten
Rettung und Transport
Rechtsgrundlagen
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Insbesondere können Sie nach Beendigung der Grundausbildung
Ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben sowie
Die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen.
Dieser Teil der Ausbildung umfasst 63 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschlussprüfung.
Foto: A. Zelck / DRK
Der Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
Die Themen:
Aufgaben des Betriebssanitäters
Gesetzliche Unfallversicherung
Rechtsgrundlagen
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
Unfälle bei Gefahrstoffen
Hygiene im Betrieb
Umgang mit Geräten und Material im betriebt. Sanitätsdienst
Praxistraining/Fallbeispiele
Umgang mit speziellem Erste-Hilfe-Material
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grundausbildung oder einer mindestens gleichwertigen Ausbildung (Z.B. Rettungssanitäter) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. vertraut gemacht.
Insbesondere können Sie nach Beendigung des Aufbaulehrganges
Ihre Aufgabe im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben
Die für Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen erläutern
Physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
Hygienische Grundlagen im Betrieb beschreiben und die entsprechenden Maßnahmen durchführen
Situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfeleistungen bei Unfällen mit Gefahrenstoffen ergreifen und durchführen
Lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen durchführen.
Dieser Teil der Ausbildung umfasst 32 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschlussprüfung.
Die Fortbildung der Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt sind. Voraussetzung ist sowohl der abgeschlossene Grundlehrgang als auch der Aufbaulehrgang.
Die Themen:
Organisation des betrieblichen Sanitäts- / Rettungsdienstes
Vorgehen am Patienten
Schwerpunktthema, z.B.
Atemstörungen
Bewusstseinsstörungen
traumatologische Notfälle
Massenanfall von Verletzten/Erkrankten
Training verschiedenster komplexer Notfallsituationen
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grund- und Aufbaulehrgang erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ihr Wissen und Können festigen und vertiefen, sowie den aktuellen Anforderungen entsprechend anpassen.
Die Fortbildung dient der Qualitätssicherung und umfasst 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, die innerhalb von drei Jahren auch in mehrere Abschnitte unterteilt werden können.
Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/027/36500 vom 15.04.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
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