Deutsches Rotes Kreuz, DRK, Bundesversammlung, Diashow

Die Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist das oberste Beschlussorgan des DRK-Bundesverbandes. Sie ist zuständig für Satzungsänderungen, Wahlen zum Präsidium, die Verabschiedung des Wirtschaftsplans, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Genehmigung der Ordnungen der Gemeinschaften.
Die Bundesversammlung entlastet das Präsidium, kann Beschlüsse des Präsidiums beanstanden und aufheben sowie jedes Mitglied des Präsidiums aus wichtigem Grund abberufen.

Zusammensetzung der Bundesversammlung

Der Bundesversammlung gehören 125 Delegierte aus den Landesverbänden, vier Delegierte des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. und der Präsident des DRK e. V. an. Jeder Landesverband erhält mindestens zwei und höchstens 25 Stimmen. Die Anzahl der Stimmen orientiert sich an der Zahl der Mitglieder des jeweiligen Verbandes. Die Mitglieder des Präsidiums und der Vorstand nehmen mit beratender Stimme teil. Pro Jahr findet mindestens eine Bundesversammlung statt, der Präsident kann nach Anhörung des Präsidiums aber jederzeit eine außerordentliche Bundesversammlung einberufen. Damit die Versammlung beschlussfähig ist, müssen mindestens drei Viertel der Mitgliedsverbände vertreten sein. Andernfalls muss innerhalb von zwei Wochen eine zweite Bundesversammlung einberufen werden. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt, sofern nichts anderes bestimmt worden ist.

Weitere Informationen

Deutsches Rotes Kreuz DRK, Veranstaltungen, Pariser Platz

Das DRK besteht aus dem Bundesverband, 19 Landesverbänden, den Kreisverbänden und Ortsvereinen sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen 31 DRK-Schwesternschaften.

Die Verbandsgeschäftsführung Bund (VG Bund) koordiniert die Hauptaufgabenfelder zwischen dem Bundesverband und seinen Mitgliedsverbänden.

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