
Schön, dass Sie da sind! Sie denken darüber nach, das Deutsche Rote Kreuz in Ihrem Testament zu bedenken und möchten nun mehr erfahren – beispielsweise darüber, welche Möglichkeiten es gibt oder worum wir uns kümmern?
Auf diese und viele weitere Fragen geben wir Ihnen im Folgenden gerne ausführlich Antwort. Und wenn es noch Aspekte gibt, zu denen Sie Nachfragen haben oder weitere Informationen wünschen, nehmen Sie gern Kontakt mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin Antje Brack auf – unverbindlich und vertraulich.
Wenn Sie das DRK in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken möchten, nehmen Sie entweder den DRK e.V. oder unsere Stiftung mit der vollständigen Adresse auf:
Wenn Sie einen besonderen Wunsch zur Verwendung Ihres Nachlasses haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. In einem persönlichen Gespräch lassen sich die Möglichkeiten schnell aufzeigen und viele Fragen einfach klären.
Grundsätzlich ist es immer gut, in einem Testament nicht zu detailliert festzulegen, wofür der Nachlass eingesetzt werden soll. Bedenken Sie, dass zwischen der Erstellung Ihres Testaments und dem Einsatz Ihrer Testamentsspende oft viele Jahre liegen. Möglicherweise gibt es eine bestimmte Einrichtung oder ein Projekt nicht mehr, wenn Ihr Letzter Wille eröffnet wird.
Zweckfreie Spenden ermöglichen einen ausgeglichenen Finanzierungshaushalt. Diese Spenden können außerdem für Projekte eingesetzt werden, die zwar von öffentlichen Zuwendungsgebern unterstützt werden, aber nur, wenn das DRK einen Teil der Kosten selbst trägt.
Erben ist – wie Spenden auch – Vertrauenssache: ohne Vorgaben setzen wir Ihre Testamentsspende grundsätzlich dort ein, wo sie zum Zeitpunkt des Erbfalls am dringendsten gebraucht wird.
Ja, das ist möglich. Wir kümmern uns professionell, respektvoll und ganz nach Ihren festgehaltenen Wünschen um die gesamte Auflösung des Hausstandes. Gehört eine Immobilie oder ein Grundstück zum Nachlass, wird diese in aller Regel nach dem Eintreten des Erbfalles verkauft. Gleiches gilt für andere Sachwerte, wie Schmuck oder ähnliches. Mit dem Verkaufserlös werden Projekte des DRK im In- und Ausland finanziert.
Wenn Sie einen besonderen Wunsch zur Verwendung Ihres Nachlasses haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Auflagen verpflichten Ihre Erben zu einzelnen Tätigkeiten. Ein Testament wird frühestens drei Wochen nach dem Tod des Erblassers eröffnet. Regelungen zur Bestattung und für eventuelle Haustiere müssen darum in jedem Fall an anderer Stelle getroffen werden, damit sie unmittelbar nach dem Todesfall greifen können.
Generell ist es immer sinnvoll, gewünschte Auflagen im Vorfeld abzusprechen und festzuhalten: So können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche vom Erben erfüllt werden.
Sie können eine Organisation wie das DRK zum Begünstigten Ihrer Lebensversicherung, Wertpapierdepots und Bankguthaben erklären. Ihr Kreditinstitut oder Ihr Versicherungsunternehmen halten entsprechende Formulare bereit.
Der DRK e.V. und die Stiftung für Rotkreuz-Auslandshilfe sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Daher sind sie sowohl von der Erbschafts- als auch von der Schenkungsteuer befreit.
Jede testamentarische Zuwendung und jede Schenkung kommt daher ungeschmälert der Arbeit des DRK für Menschen in Not zugute.
Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, auf welche unterschiedlichen Arten wir vom Deutschen Roten Kreuz Sie bei der Organisation Ihrer Erbschaft unterstützen. Sie erhalten außerdem Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Aufnahme des DRK in Ihr Testament.
Ihr letzter Wille ist für uns eine Aufgabe, die wir mit Respekt und großer Sorgfalt übernehmen. Wenn Sie mit Ihrem Testament besondere Wünsche an das DRK verbinden möchten, ist es uns wichtig, diese auch erfüllen zu können.
Am besten gelingt dies, wenn man im Vorfeld gemeinsam überlegt, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Ideen in die Praxis umzusetzen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
In der Regel können erste Fragen zu grundsätzlichen Themen am Telefon, per Brief oder E-Mail geklärt werden. Menschen gehen ganz unterschiedlich an Dinge heran. Darum richten wir uns nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen. Auf Wunsch sind auch persönliche Kontakte möglich: Wir finden es interessant zu erfahren, was Sie mit dem DRK verbindet. Gemeinsam können wir überlegen, wie Sie das DRK bedenken können und was Ihre Wünsche an uns sind. Sie können direkte Fragen zu unserer Arbeit stellen und wir zeigen Ihnen an Beispielen, wie wir Testamentsspenden einsetzen.
Wir freuen uns sehr über eine Nachricht von Ihnen, weil wir Ihnen dann danken können. Was Sie uns in welcher Form mitteilen möchten, ist allerdings Ihre ganz persönliche Entscheidung.
Wenn man ein Testament schreibt, tauchen gelegentlich rechtliche Fragen auf, die man sich nicht selbst beantworten kann. Oder es besteht der Wunsch, den eigenen Testamentsentwurf mit einem Experten zu besprechen. Wenden Sie sich dazu bitte an einen Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens.
Wenn Sie keinen Kontakt zu einem Experten haben, vermitteln wir Ihnen gern ein gebührenfreies Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt in Ihrer Nähe (über die Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V., kurz: DIGEV).
In diesem Abschnitt beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen, die nach dem Eintritt eines Erbfalls aufkommen. Erfahren Sie hier mehr praktische Details, die vor allem für Ihre Verwandten und Behörden wichtig werden.
Wird der DRK-Bundesverband oder unsere Stiftung von Ihnen als Erbe eingesetzt, werden wir darüber durch das zuständige Amtsgericht informiert. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zusätzlich eine Vertrauensperson Ihrer Wahl oder auch das Bestattungsinstitut beauftragen, damit wir so schnell wie möglich verständigt werden sollen.
Wie alle Erben haben auch wir nach der Mitteilung sechs Wochen Zeit zu prüfen, ob wir das Erbe annehmen. Diese Prüfung ist für uns als gemeinnützigem Verein besonders wichtig. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Erbe von uns angenommen. Wie private Personen auch, beantragen wir bei Bedarf einen Erbschein und leiten alle notwendigen Schritte ein.
Als DRK ist es uns sehr wichtig, dass es im Zusammenhang mit Testamentsspenden nicht zu Unklarheiten – oder schlimmer noch – zu Auseinandersetzungen nach der Eröffnung Ihres Testamentes kommt. Das offene und transparente Gespräch zu Lebzeiten ist hier die beste Vorsorge.
Auch wenn es in unserer Gesellschaft als eines der größten Tabus gilt, über den eigenen Tod oder den eines Familienmitglieds zu sprechen, empfehlen wir darum grundsätzlich offen mit allen Beteiligten über Ihre Pläne bzw. Wünsche und Ideen zu sprechen.
Gibt es in einem Erbfall unterschiedliche Standpunkte, versuchen wir Lösungen zu finden, die möglichst alle beteiligten Parteien mittragen können. Für uns ist die Erfüllung eines letzten Willens oberstes Gebot. Wir orientieren uns dabei einzig daran, was der Verfasser eines Testaments zu Lebzeiten wollte.
