Viele DRK-Einrichtungen stehen derzeit aufgrund steigender Kosten, rückläufiger Zuschüsse und einer unzureichenden Refinanzierung ihrer Leistungen unter Druck. Gleichzeitig nimmt der Fach- und Arbeitskräftemangel stetig zu. Vor diesem Hintergrund war es Ziel der Verhandlungen, einen fairen Ausgleich zu finden, der sowohl die berechtigte finanzielle Anerkennung der Mitarbeitenden als auch die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen berücksichtigt.
Die Verhandlungspartner konnten sich in den Gesprächen darauf verständigen, dass sich die Entgelte rückwirkend zum 1. September 2025 um 3,0 % (mindestens um 110,00 € monatlich) erhöhen. Zum 1. Oktober 2026 gibt es einen weiteren Anstieg um 2,8 %.
„Als DRK stehen wir vor allem angesichts rückläufiger staatlicher Zuschüsse und steigender Betriebskosten an vielen Stellen vor Herausforderungen. Gleichzeitig sind natürlich auch unsere Mitarbeitenden mit der Inflation im Alltag konfrontiert“, sagt Christian Reuter, „Ich danke allen Verhandlungsbeteiligten, dass diese Perspektiven berücksichtigt wurden und wir einen vernünftigen Abschluss erzielen konnten.“
Das DRK wird durch die Einigung auch ein nochmals attraktiverer Arbeitgeber für junge Menschen, da sich die Entgelte für Auszubildende und Praktikanten ab dem 1. September 2025 um 90,00 € und zum 1. Oktober 2026 um weitere 90,00 € erhöhen. „Das ist ein starkes Signal an die junge Generation im DRK“, sagt der DRK-Generalsekretär. Auch bei den Jahressonderzahlungen, den Jubiläumszahlungen sowie bei Zulagen und Zuschlägen gibt es für viele DRK-Mitarbeitende Verbesserungen.
Zudem konnten sich die beiden Verhandlungspartner darauf verständigen, dass die Vergütungssystematik bei Notfallsanitätern vereinfacht wird. In Zukunft wird es keine separate Notfallsanitäterzulage mehr geben. Diese wird nun stufenweise in die Entgelttabelle integriert.
Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von 31 Monaten und ist bis 31. Dezember 2027 gültig. Damit bietet dieser Tarifvertrag eine hohe Planungssicherheit für die DRK-Einrichtungen und schafft verlässliche Perspektiven für die Mitarbeitenden.
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und das Generalsekretariat in Berlin sowie verschiedene Kreisverbände und Ortsvereine als Sondertarifgemeinschaften. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 46.100 Beschäftigte des DRK. Mittelbar gilt der DRK-Reformtarifvertrag darüber hinaus für circa 21.000 Rotkreuzschwestern.