· Berlin

Neue Empfeh­lung: Beatmung und erwei­terte Atem­wegs­si­che­rung beim Kreis­lauf­still­stand im Sani­täts­dienst

Rettungsdienst bei der Wiederbelebung
© Brigitte Hiss / DRK

In diesem Jahr haben sich die Landes­ärz­tinnen und die Landesärzte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) unter Federführung des DRK-Bundesarztes, Univ. Prof. Dr. med. Bernd Böttiger, Uniklinik Köln, und unter fachlicher Beratung durch PD Dr. Gerrit Jansen, Univer­si­täts­in­stitut für Anäs­the­sio­logie, Intensiv- und Notfallmedizin sowie Medizinische Fakultät OWL, erneut mit dem Thema „Beatmung und erweiterte Atem­wegs­si­che­rung beim Kreis­lauf­still­stand im Sanitätsdienst“ befasst. Als Ergebnis entstand eine konkrete Hand­lungs­emp­feh­lung, die eine zeitgemäße und optimale Pati­en­ten­ver­sor­gung ermöglicht.

Sanitäterinnen und Sanitäter erlernen in ihrer Ausbildung sowohl die Atemspende ohne (Mund-zu-Mund-Beatmung) als auch mit Hilfsmitteln. Als Hilfsmittel werden derzeit im Sanitätsdienst Beatmungs­beutel mit Beatmungsmaske und bisweilen auch sogenannte supra­glot­ti­sche Atemwegshilfen (SGA), die in den Rachen der Betroffenen eingeführt werden, verwendet. Deren Anwendung werden in der Sani­täts­dienst­aus­bil­dung auch geschult.

Aufgrund einer früheren Empfehlung der Ständigen Konferenz der DRK-Landes­ärz­tinnen und Landesärzte (SKLÄ) wurde im November 2018 die Verwendung und Schulung der Anwendung von Larynxtuben und anderen SGA ausgesetzt. Grundlage für diese Empfehlung waren Hinweise von publizierten Komplikationen und Zwischenfällen bei Anwendung insbesondere von Larynxtuben.

Auf Grundlage der Ergebnisse aktueller Untersuchungen wird nun empfohlen, die Atemspende beim Kreis­lauf­still­stand im Sanitätsdienst initial entweder mittels Beutel-Maskenbeatmung oder mittels einer SGA zu beginnen. Sollte mit einer dieser Maßnahmen keine ausreichende Beatmung sichergestellt werden, soll jeweils die Alternative zur Anwendung gelangen. Als SGA werden jetzt primär die iGel-Larynxmaske sowie weitere Larynxmasken der 2. Generation mit Drainagekanal empfohlen. Die Anwendung soll im Rahmen der Sani­täts­dienst­aus­bil­dung geschult und erlernt werden. Sanitäterinnen und Sanitäter, die in der Anwendung von SGA nicht ausgebildet wurden, müssen eine interne Fortbildung zur Ergänzung besuchen. Ebenfalls berechtigt zur Nutzung der SGA im Sanitätsdienst sind Personen, welche von Berufswegen in der Anwendung ausreichend geschult sind (Rettungs­sa­ni­tä­te­rinnen/ Rettungs­sa­ni­täter, Notfall­sa­ni­tä­te­rinnen/Notfall­sa­ni­täter, Ärztinnen/Ärzte und Anäs­the­sie­pfle­ge­fach­kräfte). Zusätzlich muss eine jährliche Reani­ma­ti­ons­fort­bil­dung nachgewiesen werden, in welcher die Anwendung der SGA trainiert wird.

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