Das Deutsche Rote Kreuz kritisiert zudem die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber zahlreichen Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die vorgeschlagenen Korrekturen hätten aus Sicht des DRK an mehreren Stellen dazu beigetragen, die Folgen des Gesetzentwurfs für Rettungsdienst, Pflege, Krankenhausversorgung und die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben abzumildern. Gerade dort, wo der Bundesrat auf notwendige Nachbesserungen hingewiesen hat, etwa bei der Refinanzierung tariflicher Kostensteigerungen oder bei der Absicherung kritischer Versorgungsstrukturen, wäre mehr Bewegung statt pauschaler Ablehnung geboten gewesen.
„Die Stabilisierung der GKV darf nicht dadurch erreicht werden, dass sicherheitsrelevante und personalintensive Versorgungsstrukturen unterfinanziert werden“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Gerade in Engpassberufen müssen Tarifsteigerungen vollständig refinanziert bleiben. Sonst riskieren wir Angebotsabbau, Fachkräfteverlust und am Ende eine schlechtere Versorgung für die Menschen“.
Besonders aufmerksam verfolgt das DRK die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Begrenzung von Vergütungssteigerungen im Rettungsdienst. Positiv ist, dass der Bundesrat in seiner Gegenäußerung klargestellt hat, dass der Rettungsdienst von einer Begrenzung der Tarifrefinanzierung ausgenommen bleiben muss, wenn andernfalls die notfallmedizinische Versorgung gefährdet wäre. Aus Sicht des DRK sollte diese Ausnahme jedoch ausdrücklich und umfassend im Gesetzestext selbst verankert werden. Der Rettungsdienst ist keine frei skalierbare Einzelleistung, sondern eine Vorhalte- und Sicherheitsinfrastruktur, die rund um die Uhr einsatzbereit sein muss. Daher müssen die tatsächlichen Kosten für Personal, Fahrzeuge, Technik, Ausbildung sowie gesetzliche Vorhaltepflichten auch künftig vollständig und verlässlich refinanziert werden.
Auch für die ambulante Pflege und die Pflege in Krankenhäusern warnt das DRK vor massiven Folgen. Viele Einrichtungen arbeiten tarifgebunden oder tariforientiert und können steigende Personalkosten nicht anderweitig ausgleichen. Wenn diese Kosten nur noch teilweise refinanziert werden, entsteht aus Sicht des DRK eine dauerhafte Finanzierungslücke, die Beschäftigte zusätzlich belastet und die Versorgung in ländlichen Regionen schwächt. Weitere Krankenhäuser werden schließen müssen. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, warum im Krankenhausbereich zumindest 50 % der Tarifsteigerungen von den Krankenkassen getragen werden sollen, in der ambulanten Pflege jedoch nicht. Schon aus Gleichbehandlungsgründen muss der Gesetzentwurf hier nachgebessert werden.
Darüber hinaus lehnt das DRK die geplante Schwächung der Tarifrefinanzierung in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen wie z.B. den Müttergenesungswerken ab. Gerade dort seien verlässliche Entgeltstrukturen entscheidend, um Personal zu halten und die Versorgung vulnerabler Gruppen sicherzustellen. „Wer gute Versorgung, Personalbindung und verlässliche Arbeitsbedingungen will, muss tarifgebundene Arbeit auch finanzieren“, so Reuter.
Dringend erforderlich sind Maßnahmen zur Entbürokratisierung in den Krankenhäusern. Ob es um noch mehr Abrechnungsprüfungen durch den MDK, das Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 oder die Datenerhebungen und -meldewege zu Pflege im Krankenhaus geht: Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen für Entlastung zu sorgen und den Krankenhäusern nicht noch mehr Lasten aufzubürden.
Das DRK fordert außerdem, versicherungsfremde Leistungen stärker aus Steuermitteln zu finanzieren. Insbesondere die Kosten für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern dürften nicht weiterhin überwiegend bei den Beitragszahlenden der GKV verbleiben. Aus Sicht des DRK würde eine konsequentere Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben spürbar zur Entlastung des Systems beitragen.
„Am Ende ist niemandem geholfen, wenn wir zwar stabile Beiträge, aber keine Versorgungssicherheit haben“, sagt Reuter. „Die Politik muss jetzt dringend nachbessern und die besonderen Anforderungen systemrelevanter Versorgungsbereiche angemessen berücksichtigen“.
