Bedeutung des humanitären Völkerrechts im DRK

Rotes Kreuz in Kriegsgebieten

70 Jahre Genfer Abkommen: Interview im Klassik Radio mit DRK-Vizepräsident Dr. Volkmar Schön und Dr. Heike Spieker, stv. DRK-Leiterin des Bereichs "Nationale Hilfsgesellschaft".

Anlässlich des Jahrestages 70 Jahre Genfer Abkommen erinnert das DRK an die Bedeutung des humanitären Völkerrechts. Das humanitäre Völkerrecht (HVR) ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Es schützt insbesondere Menschen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.

Menschliches Leid verhindern

Die heute geltenden vier Genfer Abkommen von 1949 mit ihren beiden Zusatzprotokollen von 1977 bilden das Kernstück des humanitären Völkerrechts. Das humanitäre Völkerrecht kann Kriege zwar nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern. Welches sind die wichtigsten Bestandteile des humanitären Völkerrechts? Welche gemeinsamen Ziele haben das humanitäre Völkerrecht und das Deutsche Rote Kreuz? Welche Rolle spielt das DRK bei der Umsetzung, Verbreitung und Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts?

Sondersendung mit Experten für humanitäres Völkerrecht

Über diese und andere Fragen spricht Klassik Radio Moderator Clemens Benke mit dem Vizepräsidenten des Deutschen Roten Kreuzes und Landeskonventionsbeauftragten, Dr. Volkmar Schön, sowie mit Dr. Heike Spieker, stellv. Leiterin des Bereichs "Nationale Hilfsgesellschaft" im DRK in einer Sondersendung am 4. Mai 2019, ab 17 Uhr auf Klassik Radio.

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