Der Bundesfreiwilligendienst beim DRK eignet sich für jedes Alter.

Bundes­frei­wil­li­gen­dienst beim DRK

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Jede noch so kleine Spende hilft dem DRK bei der Unterstützung von hilfs­be­dürf­tigen Menschen.

Anderen Menschen helfen mit freiwilligem Engagement ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft. Deshalb bietet das Deutsche Rote Kreuz auch die Möglichkeit, in verschiedenen Einsatz­be­rei­chen den Bundes­frei­wil­li­gen­dienst zu leisten.

Der Bundes­frei­wil­li­gen­dienst (BFD)

Der Bundes­frei­wil­li­gen­dienst (BFD) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch älteren Freiwilligen offen. Als "Bufdi" beim DRK stehen viele unter­schied­liche Stellen und Aufgaben offen um gemeinsam Menschen zu helfen.

Jungen Freiwilligen bietet er wie das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufs­er­fah­rungen einzubringen und weiter zu entwickeln.


Wer kann am Bundes­frei­wil­li­gen­dienst teil­nehmen?

Der BFD wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen, die mindestens die Voll­zeit­schul­pflicht erfüllt haben müssen.

Dauer des Einsatzes beim BFD

Ein BFD wird in der Regel über 12 Monate absolviert, Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind nach Absprache und Möglichkeiten denkbar. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche teilnehmen.


Einsatz­stellen des Bundes­frei­wil­li­gen­dienstes beim DRK

Die für das DRK typischen Einsatzfelder im BFD sind:

  • Mobiler Sozialer Dienst
  • individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • Krankenhäuser
  • Altenpflegeheime
  • gemeinnützige Werkstätten
  • Einrichtungen der Drogenhilfe
  • Jugend- und Freizeitheime
  • Kinderheime
  • Kurheime
  • Flüchtlingsheime.

Begleitend bieten unsere DRK-Träger mindestens 25 Seminartage für die jungen Freiwilligen und 12 Bildungstage für die älteren Freiwilligen an.


Gibt es beim Bundes­frei­wil­li­gen­dienst eine Vergütung?

Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebens­hal­tungs­kosten. Die Teil­neh­me­rinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung. Alle Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge werden vom Bund erstattet.

DRK Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeits­klei­dung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeits­klei­dung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geld­ersatz­leis­tungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.


Welche Bufdi Stellen gibt es? Wie kann ich mich bewerben?

Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine Einsatzstelle zu finden, die den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Interessenten entsprechen. Die Mitar­bei­te­rinnen und Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Häufig gibt es auch die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.

Beginn des Frei­wil­li­gen­dienstes

Der Beginn eines Frei­wil­li­gen­dienstes kann mit dem Träger individuellvereinbart werden. In der Regel beginnt der Frei­wil­li­gen­dienst jedoch zum 1. September eines Jahres. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der zuständige Ansprech­partner Ihrer Region, der auch die Bewerbung entgegennimmt.

Hier gelangen Sie zu den FSJ- und BFD-Trägern in Ihrer Region inkl. Kontakt­adressen.


Wo erhalte ich weitere Infor­ma­ti­onen zum BFD?

Die Frei­wil­li­gen­dienste des DRK haben eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereit hält. Besuchen Sie uns auf http://www.frei­wil­li­gen­dienste.drk.de


Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/027/36500 vom 15.04.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

Weitere Infor­ma­ti­onen

Deutsches Rotes Kreuz DRK, Einsatzbereiche / Aktivitaeten / Leistungen / Aufgaben, Engagement, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), IKÖ, Interkulturelle Öffnung, Kampagne

Noch mehr Wissenswertes rund um die Themen Bundes­frei­wil­li­gen­dienst, FSJ und Frei­wil­li­gen­dienst im Ausland finden Sie auf der Webseite der DRK-Frei­wil­li­gen­dienste. Informieren Sie sich!

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