Knochenbrüche und Gelenkverletzungen sind Verletzungszustände, die fast immer mit Schmerzen verbunden sind. Daher vermeidet die verletzte Person Bewegungen der betroffenen Gliedmaßen. Sie als Ersthelfer sollten grundsätzlich keine Bewegungsversuche unternehmen!
- Schonhaltung des Betroffenen
- Unnatürliche Lage betroffener Gliedmaßen
- Bewegungseinschränkung oder Bewegungsunfähigkeit
- Schmerz im Bereich des Bruches
- Wunde, ggf. sichtbarer Knochen
- Ruhigstellen.
- Bruchstelle nicht bewegen.
- Auf Schmerzäußerungen des Betroffenen achten.
- Kein Einrenkungs- oder Bewegungsversuche unternehmen.
- Offenen Bruch mit Wundauflage bedecken.
- Schockbekämpfung.
- Bei geschlossenem Knochenbruch kühlen mit nassen Tüchern oder Wasser.
- Notruf tätigen.
- Umpolstern der verletzten Gliedmaßen mit geeignetem Material, z. B. festgerollten Kleidungsstücken, Decken, Kissen, Sandsäcken oder Ähnlichem
- Wünsche des Betroffenen nach Möglichkeit berücksichtigen.
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