DRK-Förderprogramm „Wirtschaft wirkt.“
Im Rahmen des DRK-Förderprogramms „Wirtschaft wirkt.“ erklären sich Unternehmen damit einverstanden, für mindestens 12 Monate DRK-Unterstützer zu werden. Sie unterstützen die weltweite humanitäre Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes mit einem Jahresbeitrag von 10.000 Euro. Die Zuwendung gilt als aktives Sponsoring und kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 4 EStG).
Im Gegenzug erhalten DRK-Unterstützer diverse Kommunikationsmaterialien, um ihr Engagement wirkungsvoll in Szene zu setzen – darunter das offizielle Unterstützerlogo „Wirtschaft wirkt.“ sowie Online-Banner zur Nutzung in der internen und externen Kommunikation.
Im beidseitigen Interesse prüft das Deutsche Rote Kreuz jedes Unternehmen vor Aufnahme ins DRK-Förderprogramm hinsichtlich der Übereinstimmung mit den 7 Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und behält sich vor, eine Zusammenarbeit abzulehnen. Ausgeschlossen ist die Teilnahme, wenn das Unternehmen in einer der folgenden Branchen tätig ist: Alkohol, Tabak, Waffen, Erotik oder Glücksspiel.
Bitte lesen Sie unsere AGB sorgfältig durch.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Unterstützerlogos „Wirtschaft wirkt.“ durch Unternehmen, die durch finanzielle Unterstützung der weltweiten humanitären Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes e. V. (DRK), Carstennstraße 58, 12205 Berlin, ein entsprechendes Nutzungsrecht erwerben. Die Nutzung erfolgt ausschließlich im unternehmerischen Bereich. Abweichende Bedingungen des Unterstützers gelten nur, wenn das DRK deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Das DRK stellt Unternehmen, die die weltweite humanitäre Hilfe des DRK mit einer Sponsoringgebühr unterstützen, das Unterstützerlogo „Wirtschaft wirkt.“ zur Verfügung. Die Nutzung des Logos dient ausschließlich der Darstellung dieses Engagements und darf nur im Rahmen der vorgesehenen Kanäle erfolgen. Eine Nutzung zu werblichen Zwecken im Zusammenhang mit der Vermarktung eigener Produkte oder Dienstleistungen ist unzulässig.
3. Zustandekommen des Vertrages
Mit Inanspruchnahme der Leistungen und Nutzung des Logos erkennt der Unterstützer die Geltung dieser AGB an. Ein gesonderter schriftlicher Vertragsschluss ist nicht erforderlich. Die Nutzung des Logos ist erst nach vollständigem Zahlungseingang der Sponsoringgebühr und nach ausdrücklicher Freigabe durch das DRK zulässig. Das DRK prüft jeden Antrag sorgfältig unter Berücksichtigung seiner Grundsätze und behält sich vor, Anträge auf Nutzung des Logos ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Sponsoringgebühr und Zahlungsbedingungen
Die Sponsoringgebühr beträgt 10.000 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Vertragsjahr. Sie wird jeweils zu Beginn eines neuen Vertragsjahres mit Rechnungsstellung fällig und ist ohne Abzug auf das vom DRK benannte Konto zu überweisen. Bei Zahlungsverzug ist das DRK berechtigt, die Freigabe zur Nutzung zu widerrufen oder die Nutzung zu untersagen.
5. Nutzungsrecht
Das DRK räumt dem Unterstützer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht am Unterstützerlogo „Wirtschaft wirkt.“ ein. Das Nutzungsrecht beginnt mit Inanspruchnahme der Leistung und besteht für die Dauer von einem Jahr. Es verlängert sich entsprechend Ziffer 10 jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht fristgerecht gekündigt oder vorzeitig beendet wird. Die Nutzungsrechte sind räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Jede Bearbeitung, grafische Veränderung oder sonstige Modifikation des Logos ist untersagt. Eine Nutzung in anderer als der bereitgestellten Form ist unzulässig.
6. Zulässige Nutzungsarten
Die Nutzung des Logos ist ausschließlich in folgenden Kanälen zulässig:
auf der Unternehmenswebseite
in sozialen Netzwerken (z. B. LinkedIn, Instagram)
in Kundenmedien wie Newsletter oder Kundenzeitschriften
in interner Kommunikation wie Mitarbeitermedien
in Bewerberkommunikation (z. B. in Recruiting-Portalen)
in CSR-Berichten und
in der E-Mail-Signatur bei Geschäftskorrespondenz
7. Unzulässige Nutzung
Die Nutzung des Logos für werbliche Zwecke, insbesondere zur Bewerbung von Produkten, Dienstleistungen oder sonstigen kommerziellen Aktivitäten, ist nicht gestattet. Auch eine Weitergabe an Dritte, die nicht Vertragspartei sind, ist ausgeschlossen. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen oder sonstige dem Unterstützer nahestehende Personen ist ebenfalls unzulässig, sofern keine gesonderte Genehmigung durch das DRK vorliegt.
8. Verhaltenspflichten des Unterstützers
Der Unterstützer verpflichtet sich, das Logo ausschließlich in der vom DRK freigegebenen Form zu verwenden. Er hat sicherzustellen, dass keine grafische oder inhaltliche Veränderung des Logos erfolgt. Der Unterstützer verpflichtet sich ferner, das Logo nicht an Dritte weiterzugeben, auch nicht konzernintern. Darüber hinaus unterlässt der Unterstützer jegliche Nutzung, die den Zielen oder dem Ansehen des DRK zuwiderläuft. Dies gilt insbesondere für geschäftliche Aktivitäten oder Äußerungen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Gemeinnützigkeit oder Neutralität des DRK zu beeinträchtigen. Die Nutzung des offiziellen DRK-Logos ist nicht Gegenstand dieser AGB und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem DRK.
9. Gewährleistung und Haftung
Das DRK übernimmt keine Gewähr für die Freiheit des Logos von Rechten Dritter. Eine Haftung für daraus resultierende Rechtsverletzungen ist ausgeschlossen, es sei denn, das DRK hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Der Unterstützer verpflichtet sich, das DRK unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter zu informieren und alle zur Verteidigung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das DRK ist nicht verpflichtet, gegen solche Ansprüche rechtlich vorzugehen oder den Unterstützer in einem Rechtsstreit zu unterstützen.
10. Beendigung der Nutzung
Das Nutzungsrecht beginnt mit Freigabe der Leistung durch das DRK und wird für die Dauer von einem Jahr gewährt. Es verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform kündigt. Das DRK ist berechtigt, das Nutzungsrecht jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Unterstützer gegen die Vorgaben zur zulässigen Nutzung des Logos (Ziffer 7) oder gegen die Verhaltenspflichten (Ziffer 8) verstößt oder wenn die Voraussetzungen für die Nutzung nicht mehr erfüllt sind und dem DRK eine Fortführung nicht zumutbar ist. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen. Eine anteilige Rückerstattung der Sponsoringgebühr bei vorzeitiger Beendigung der Nutzung ist ausgeschlossen. Das DRK ist berechtigt, das Nutzungsrecht jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu widerrufen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei Verstoß gegen diese AGB, bei Zahlungsverzug oder bei rufschädigendem Verhalten des Unterstützers. Nach Beendigung der Nutzungsberechtigung hat der Unterstützer das Logo unverzüglich aus sämtlichen Online- und Offline-Medien zu entfernen.
11. Datenschutz
Das DRK verarbeitet personenbezogene Daten des Unterstützers und seiner Ansprechpartner ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die geltende Datenschutzerklärung ist unter https://www.drk.de/grundsaetze-datenverarbeitung/ einsehbar.
12. Änderung der AGB
Das DRK behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Unterstützer in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Unterstützer nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Auf diese Folge wird das DRK in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist das DRK berechtigt, das Nutzungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen außerordentlich zu kündigen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Unterstützer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Ihre Ansprechpartnerin
Nadine Haegeli
Teamleiterin Unternehmens- & Stiftungskooperationen
Telefon: 030 / 85 404 386
E-Mail: N.Haegeli(at)drk.de