· Berlin · 04/26

Tag des Notrufs: DRK dringt bei Reform des Rettungsdienstes auf durchdachtes Handeln

Auto mit der 112 in der Autoscheibe. Im Hintergrund ein Rettungswagen.
© Matthias Balk / BRK

Rund um die Uhr ist der Rettungsdienst bundesweit im Einsatz. Unter dem Notruf 112 hilft er vor allem bei lebensbedrohlichen Notfällen. Anlässlich des Europäischen Tags des Notrufs am 11.02 nimmt der größte rettungsdienstliche Leistungserbringer, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), insbesondere Stellung zur anstehenden Reform der Notfallversorgung in Deutschland. Das DRK blickt mit gemischten Gefühlen auf den Reformentwurf. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Reform angeht, allerdings besteht Nachbesserungsbedarf“, sagt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK. „Es sollte der Anspruch an eine Reform sein, bewährte Strukturen zu stärken, nicht sie zu schwächen.“

Durch die Reform soll der Rettungsdienst für bestehende und kommende Herausforderungen gewappnet werden. Unter anderem sind die Einsatzzahlen in den letzten gut zwanzig Jahren um zwei Drittel gestiegen. Dies liegt auch daran, dass die 112 häufig bei kleineren medizinischen Fällen gewählt wird und Unwissenheit über das dreigliedrige Notfallsystem (ambulante Versorgung durch die Vertragsärzteschaft unter der 116117, Rettungsdienst und Notfallversorgung durch Krankenhäuser) und dessen Erreichbarkeit besteht.

Darüber hinaus muss der Rettungsdienst zukünftig seiner wichtigen Rolle im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz angesichts zunehmender Extremwetterereignisse und der sich veränderten sicherheitspolitischen Lage eher verstärkt nachkommen können (Stichwort Gefahrenabwehr). 

Der Rettungsdienst schlägt durch den alltäglichen Einsatz der anerkannten Hilfsorganisationen eine essentielle Brücke zwischen Gesundheitswesen und Gefahrenabwehr. In besonderen Lagen können dank vieler ehrenamtlicher Einsatzkräfte zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann der Rettungsdienst selbst im Fall von Katastrophen- und Zivilschutzlagen effektiv und bedarfsorientiert agieren.

„Genau wegen dieses großen Mehrwerts gibt es die Bereichsausnahme beim Rettungsdienst, also dass die Leistungserbringer ohne europaweites Vergabeverfahren beauftragt werden können“, sagt Christian Reuter. „Daran darf nicht gerüttelt werden, sonst kommt uns das kurzfristige wirtschaftliche Denken im Krisenfall sehr teuer zu stehen. Es muss sichergestellt werden, dass die Ausstattung und Struktur der außerklinischen Notfallversorgung nach den vorhandenen Bedarfen und Erfordernissen erfolgt.“

Dazu gehört aus Sicht des DRK zwingend eine ausreichende Finanzierung von vorgehaltenen Kapazitäten, unter anderem auch für größere Schadenslagen mit einer Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten, einen mehrtägigen Stromausfall wie jüngst in Berlin, der mit Verlegungen von Personen aus Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern einherging oder Katastrophen. „Die Vorhaltung muss ausreichend dimensioniert und finanziert werden, damit die Leistungserbringer im Einsatzfall beständig die erforderlichen Kapazitäten für Behandlung und Transport zur Verfügung stellen können“, sagt Christian Reuter.

Die verbleibende Zuständigkeit bei den Bundesländern für den Rettungsdienst wird vom DRK positiv anerkannt, da die Länder über die notwendigen Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und Besonderheiten verfügen. Das DRK begrüßt zudem die vorgesehene Verbesserung der digitalen und telemedizinischen Vernetzung. Dadurch könnten sowohl der Rettungsdienst als auch die ambulante Versorgung sowie die Krankenhäuser entlastet werden. 

Beim Ausbau der Patientensteuerung in die richtige Versorgungsebene fordert das DRK, die Reaktionsmöglichkeiten der Leitstellen auszubauen. Dies sollte zum Beispiel durch die verbindliche Disposition des vertragsärztlichen Notdienstes, die Etablierung und Einbeziehung des Gemeinde-Notfallsanitäters oder den Zugriff auf Pflegenotdienste geschehen. Dadurch könnten die Einsatzzahlen für den Rettungsdienst gesenkt und die Notaufnahmen der Krankenhäuser ebenso entlastet werden wie durch die Stärkung des vorbeugenden Rettungsdienstes und der ambulanten Gesundheitsversorgung. 

Auch der Ausbau des Gesundheitswissens der Bevölkerung sollte aus Sicht des DRK verstärkt angegangen werden, unter anderem durch die häufigere und regelmäßige Ausbildung in Wiederbelebungsmaßnahmen in Schulen oder die Einbindung von Ersthelfenden-Systemen, um für eine bessere Versorgung im Notfall zu sorgen. 

„Es braucht eine durchdachte Reform, die verschiedene Stränge, aber auch unterschiedliche Einsatzszenarien zusammendenkt. So kann bundesweit eine möglichst gute notfallmedizinische Versorgung erreicht und sichergestellt werden“, sagt Christian Reuter.

Zum Hintergrund:

Das Deutsche Rote Kreuz ist der größte rettungsdienstliche Leistungserbringer in Deutschland. Mit ca. 37.200 angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst sowie rund 23.000 Ehrenamtlichen ist das DRK mit über 5.200 Notarzt-Einsatz-Fahrzeugen, Rettungs- und Krankentransportwagen jeden Tag für die Menschen im Bundesgebiet im Einsatz (Stand Ende 2022). Die Mitarbeitenden aus den Rettungsdiensten des DRK rücken täglich zu durchschnittlich circa 20.000 Einsätzen in der Notfallrettung sowie im Krankentransport aus. 

Eine Stellungnahme des DRK zur Reform anlässlich einer Anhörung Ende 2025 finden Sie unter diesem Link:
Stellungnahme Rettungsdienst 

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