· Berlin · 059/10

Reform der Pfle­ge­ver­si­che­rung: DRK will den Eigen­an­teil von Pfle­ge­be­dürf­tigen begrenzen

Pflegerin und alte Dame beim Mikado-Spiel
DRK will den Eigenanteil von Pflegebedürftigen begrenzen

Das Deutsche Rote Kreuz hält eine grundlegende Reform der Pfle­ge­ver­si­che­rung für unumgänglich. Durch notwendige Leis­tungs­aus­wei­tungen, qualitative Verbesserungen und höhere Gehälter für die Beschäftigten der Einrichtungen seien die Eigenanteile der Pfle­ge­be­dürf­tigen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. „Bei der finanziellen Belastung wird mittlerweile ein besorg­nis­er­re­gender Stand erreicht. Viele Menschen, die im Alter gepflegt werden, können diese Kosten nicht mehr aufbringen und müssen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ist heute häufig Ursache für die Abhängigkeit von Sozialhilfe“, sagte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt am vergangenen Wochenende auf der Landes­ver­samm­lung des DRK-Landes­ver­bandes Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Wichtig sei daher eine Begrenzung der Eigenanteile von Pfle­ge­be­dürf­tigen.

Während der durch­schnitt­liche Eigenanteil der Pfle­ge­be­dürf­tigen im Jahr 2010 rund 1.200 Euro betrug, liegen die durch­schnitt­li­chen Kosten derzeit bei monatlich etwa 1.750 Euro. „Es ist absehbar, dass sich das Problem noch drastisch verschärfen wird“, sagte Hasselfeldt. Um dem massiv steigenden Personalbedarf in der Pflege begegnen zu können, seien Maßnahmen notwendig, die zu weiteren Kosten­stei­ge­rungen führten. Auch die von der Konzertierten Aktion Pflege der Bundes­re­gie­rung unter aktiver Beteiligung des DRK geplanten Verbesserungen der Arbeits­be­din­gungen der Beschäftigten würden sich in wachsenden Eigenanteilen der Pfle­ge­be­dürf­tigen niederschlagen. Die Träger der Pfle­ge­ein­rich­tungen hätten meist keine andere Möglichkeit, als steigende Kosten an die Pfle­ge­be­dürf­tigen weiterzugeben. „Die finanzielle Überforderung Pfle­ge­be­dürf­tiger und ihrer Angehöriger kann nur dann verhindert werden, wenn die Ausgestaltung der Pfle­ge­ver­si­che­rung grundlegend verändert wird“, sagte Hasselfeldt.

Das DRK schließt sich der von Wissenschaft und Verbänden erhobenen Forderung nach einem festen Eigenanteil an. Pfle­ge­be­dürf­tige würden nur noch einen festen Betrag als Sockel tragen, alle darüber hinaus gehenden Beträge von der Pfle­ge­ver­si­che­rung übernommen. Um die höheren Kosten zu decken, sei es unumgänglich, die Einnahmebasis der Pfle­ge­ver­si­che­rung zu verbreitern. In Betrachtung kämen dafür etwa eine Veränderung der Beitrags­be­mes­sung, zweckgebundene steu­er­fi­nan­zierte Bundes­zu­schüsse, die Finanzierung der medizinischen Behand­lungs­pflege in voll­sta­ti­o­nären Pfle­ge­ein­rich­tungen aus dem Sozi­al­ge­setz­buch V und nicht zuletzt eine Erhöhung des einkom­mens­be­zo­genen Beitrags zur Pfle­ge­ver­si­che­rung.

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