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Kritik am Kabinettsbeschluss: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verschlechtert die Gesundheitsversorgung deutlich

DRK-Mitarbeiterin versorgt Verletzung einer Person.
© Willing-Holtz / DRK

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes beschlossen. Das Deutsche Rote Kreuz erkennt das Bemühen an, die Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließen zu wollen. Auch einzelne Maßnahmen wie die Einführung einer Zuckersteuer, um für eine gesündere Ernährung und damit weniger Krankheiten zu sorgen, begrüßt das DRK ausdrücklich. Dabei wäre es wünschenswert, wenn die Einnahmen aus dieser zusätzlichen Steuer zur Stabilisierung der GKV genutzt werden und nicht im Gesamtstaatshaushalt verschwinden würden. Doch aus Sicht des DRK bedroht das geplante Gesetz auch einen maßgeblichen Teil der Gesundheitsversorgung: „Auch wenn im aktuellen Gesetzentwurf gegenüber der Ausgangsfassung nachgebessert wurde, wären die Auswirkungen des jetzt beschlossenen Entwurfs dramatisch. Zahlreiche Angebote im Gesundheits- und Sozialbereich stünden aufgrund ausbleibender Gegenfinanzierung vor dem Aus, gerade im ländlichen Raum. Dies wäre eine fatale Entwicklung für die Gesundheitsversorgung, die nicht im Interesse der Bundesregierung liegen sollte“, sagt Christian Reuter. „Wir hoffen und gehen davon aus, dass im Gesetzgebungsprozess weitere, deutliche Anpassungen folgen. Es muss gerade in Engpassberufen die vollständige Refinanzierung fairer Tariflöhne gewährleistet werden. Unter anderem der Rettungsdienst und die Pflege im Krankenhaus können in ohnehin schon herausfordernden Zeiten nicht auch noch untragbare wirtschaftliche Risken übernehmen.“

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht vor, dass tariflich bedingte Kostensteigerungen beim Rettungsdienst, den Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, der Pflege in Krankenhäusern und weiteren gemeinwohlorientierten Angeboten nicht mehr vollständig refinanziert werden. „Dies steht im kompletten Gegensatz zu dem kürzlich beschlossenen Tariftreuegesetz. Das ist ein übler Treppenwitz! Gerade in Engpassberufen müssen faire Löhne vollständig refinanziert werden, sonst steigt entweder der Arbeitskräftemangel weiter oder Angebote werden finanziell überfordert“, sagt Christian Reuter. „Ein solches Vorhaben spart auf dem Papier zwar kurzfristig Geld, aber die mittel- und langfristigen Folgen sind für die Gesundheitsversorgung in diesem Land gravierend.“

Das DRK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemeinnützige Träger unter den beabsichtigten Regelungen besonders leiden würden. Man stehe zur Tarifbindung, aber bei ausbleibender Gegenfinanzierung drohen hier massive finanzielle Risiken, welche den Bestand zahlreicher Angebote in der ambulanten Pflege, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, der Pflege in Krankenhäusern, im Rettungsdienst und weiteren gemeinwohlorientierten Angeboten massiv und dauerhaft gefährde. „Als DRK sind wir gerade auch in strukturschwachen und abgelegenen Regionen vor Ort im Einsatz. Die Regierung bedroht mit diesem Gesetzentwurf genau diese Angebote, denn natürlich können wir als gemeinnütziger Träger kein deutliches finanzielles Minus abfedern. Wir stehen schon jetzt in vielen Fällen wirtschaftlich an der Wand, das halten wir als DRK nicht durch“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter.

Auf den Rettungsdienst und den Hausnotruf kommen in Form einer pauschalen Begrenzung von Vergütungssteigerungen angesichts der Realität steigender Kosten sogar noch weitere Risiken zu. „Im Rettungsdienst wird es bei entsprechender Umsetzung eine strukturelle Unterfinanzierung der rettungsdienstlichen Vorhaltung geben. Die negativen Folgen für die Notfallversorgung wären gerade auch im Fall einer größeren Schadenslage oder in ländlichen Regionen immens, dabei müssen wir eigentlich widerstandsfähiger für Krisenfälle werden“, sagt Christian Reuter. Kritisch sieht das DRK auch die begrenzten Vergütungssteigerungen beim Hausnotruf, der eine wichtige Funktion für die Selbstständigkeit und Teilhabe von Menschen habe. 

Das DRK kritisiert zudem, dass versicherungsfremde Leistungen, insbesondere die rund 12 Milliarden Euro für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern, weiterhin zu einem Großteil von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden sollen.

Zusammenfassend macht DRK-Generalsekretär Christian Reuter deutlich: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesregierung wirklich die Absicht hat, die Tarifbindung und zentrale Teile der Gesundheitsversorgung zu gefährden. Insofern erwarte ich ganz klar, dass auch in diesem Fall kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hereingekommen ist. Ich vertraue auf die Mitglieder des Deutschen Bundestag, hier für Einsicht und vernünftiges Agieren zu sorgen.“

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