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GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Gesundheitsversorgung nicht gefährden

DRK-Mitarbeiter bei einer Seniorin zuhause, der die Ergebnisse der Blutdruckmessung in den Protokollbogen erfasst
© Willing-Holtz / DRK

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt und unterstützt die Absicht der Gesundheitsministerin, die bestehende Deckungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung schließen zu wollen. Angesichts der Finanzlage sei es im Grundsatz richtig, jetzt ausgabenbegrenzende Reformen im Gesundheitswesen anzustreben, zum Beispiel durch die vorgesehene Einführung eines ergänzenden Herstellerabschlags für insbesondere hochpreisige Arzneimittel. Das DRK kritisiert jedoch deutlich, dass zum Schließen der Finanzierungslücke die versicherungsfremden Leistungen nicht stärker in den Blick genommen werden. Allein durch die vollständige Finanzierung der Krankenkassenbeiträge der Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln würden in der GKV rund 12 Milliarden Euro eingespart werden. Stattdessen werden nach Ansicht des DRK auch Maßnahmen angestrebt, vor allem die Streichung der Finanzierung von Tariflohnsteigerungen wie in der ambulanten Pflege oder die pauschale Kostendeckelung beim Rettungsdienst, die der falsche Weg seien. „Dieses Vorgehen würde die Versorgungssicherheit insbesondere auf dem Land aufs Spiel setzen“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Schon heute stehen die ambulante Pflege und der Rettungsdienst unter enormem Druck, der sich durch die Maßnahmen nochmals deutlich erhöhen würde.“

Das DRK hat in einer Stellungnahme zum Gesetz deutlich gemacht, dass das Vorhaben mit dem Fokus auf pauschale Ausgabenbegrenzungen weitreichende Folgen verursachen würde. „Es gibt einige positive Vorhaben in diesem Gesetz. Aber bei der Ausarbeitung wurde teilweise zu wenig auf die derzeitige Lage beispielsweise beim Personal und bei strukturellen Besonderheiten von systemrelevanten Versorgungsbereichen wie der ambulanten Pflege geachtet“, sagt Christian Reuter. „Um das Gesundheitssystem zu entlasten und letztlich auch Kosten zu sparen, sollte die Bundesregierung zudem endlich mehr auf Gesundheitsförderung und Prävention setzen.

Für den Rettungsdienst sieht das DRK erhebliche Risiken. Die im Entwurf vorgesehene pauschale Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate sowie zusätzliche Abschläge in den Jahren 2027 bis 2029 würden notwendige und betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kostensteigerungen nicht mehr ausreichend abbilden. Dadurch droht eine strukturelle Unterfinanzierung der rettungsdienstlichen Vorhaltung. Gleichzeitig fehlt es an gesetzlichen Regelungen, wie entstehende Finanzierungslücken geschlossen werden sollen. „Im Zusammenwirken mit der vorgesehenen Reform der Notfallversorgung steht somit auch mehr denn je in Frage, wie beispielsweise noch Vorhaltung für größere Schadenslagen und Katastrophen betrieben werden kann. Dabei sollten wir im Gegenteil unsere Widerstandsfähigkeit für Krisenfälle deutlich steigern,“ sagt der DRK-Generalsekretär.

Besonders kritisch bewertet das DRK darüber hinaus die geplante Abkehr von der vollständigen Refinanzierung tariflich bedingter Kostensteigerungen. Gerade in personalintensiven Bereichen des Gesundheitswesens, die schon heute unter Personalmangel leiden, ist dies ein gravierender Einschnitt. „Wer gute Versorgung, Personalbindung und verlässliche Arbeitsbedingungen will, muss tarifgebundene Arbeit auch finanzieren“ so Christian Reuter. Da die Vorgaben für verschiedene Bereiche gelten, sind hier negative Folgen nicht nur für den Rettungsdienst, sondern ebenso für die ambulante Pflege, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, Krankenhäuser und weitere gemeinwohlorientierte Angebote zu erwarten.

Für die ambulante Pflege wären die Folgen besonders problematisch. Die verlässliche Refinanzierung tariflicher Vergütungen ist eine zentrale Voraussetzung für stabile Arbeitsbedingungen und eine tragfähige Versorgung. Eine Abkehr hiervon würde den wirtschaftlichen Druck auf Pflegedienste weiter erhöhen, die Belastung der Beschäftigten verschärfen, Qualitätsverluste begünstigen und den Pflegekräftemangel weiter verschärfen. Freigemeinnützige Träger, die oft gerade in ländlichen oder strukturschwachen Regionen Versorgung sichern, würden dadurch besonders belastet werden.

Auch die pauschalen Festbeträge und begrenzten Vergütungssteigerungen beim Hausnotruf, der eine wesentliche Funktion für Lebensqualität, Selbstständigkeit und Teilhabe hat, kritisiert das DRK. „Wenn Kostenentwicklungen beispielsweise durch steigende Personal- und Sachkosten nicht mehr ausreichend getragen werden, kann dies zu wirtschaftlichen Schieflagen bei Leistungserbringern führen und im Ergebnis die Versorgung beeinträchtigen“, sagt Christian Reuter.

Das DRK drängt deshalb auf eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. „Am Ende ist niemandem geholfen, wenn wir zwar stabile Beiträge, aber keine Versorgungssicherheit haben“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Die vollständige Refinanzierung tariflicher Kostensteigerungen muss erhalten bleiben. Ebenso müssen die besonderen Anforderungen systemrelevanter Versorgungsbereiche – insbesondere im Rettungsdienst, in der Pflege, in den Krankenhäusern sowie in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen – im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden. Dies ließe sich für die Gesetzliche Krankenversicherung gut umsetzen, wenn der Bund seiner haushälterischen Verantwortung nachkommen und die Kosten für versicherungsfremde Leistungen endlich konsequent aus dem Bundeshaushalt tragen würde.“

Die ausführliche Stellungnahme des DRK zum Gesetzentwurf finden Sie hier 

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