Unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren
Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Diese Art der Unterstützung ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Besonders schutzbedürftige Personen – etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder queere Personen – können frühzeitig identifiziert werden, damit ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni anstehenden Verschärfungen im Asylrecht – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen – ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren.
Zweifelhafte Grundlage für Entscheidung
Das Ministerium verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern zugänglich gemacht. Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen und zwar ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde. Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt hingegen die positiven Effekte des Programms. Zur Expertise
Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die Bundesregierung auf,
• die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,
• bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende Infrastruktur zerstören und
• im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen.
Christian Reuter, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sagt dazu: „Für viele Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ist das Asylverfahren eine existenzielle Situation – oft geprägt von Unsicherheit, Sprachbarrieren und den Folgen von Flucht und Gewalt. Unsere Beratungsfachkräfte helfen, sich in diesem komplexen Verfahren zurechtzufinden und Schutzgründe verständlich darzulegen. Die Beratung hat sich in kurzer Zeit als wichtiger Bestandteil eines funktionierenden und rechtsstaatlichen Asylsystems bewährt. Ihre Fortführung ist wesentlich, um von Anfang an die richtigen Weichen für effiziente Verfahren zu stellen.“
Achim Meyer auf der Heyde, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes erklärt: „Die auch dem Bundesinnenministerium vorgelegte praxisbasierte Expertise der BAGFW macht deutlich, dass das Programm wirkt: Es trägt nicht nur zur Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der Beschleunigung und Effizienz von Asylverfahren bei. Eine Streichung dieses wichtigen Angebots können und werden wir nicht hinnehmen.“
Hintergrund:
Fakten zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)
Die BAGFW und ihre Mitgliedsorganisationen können bereits heute belegen, dass die Beratung wirkt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen:
1. Hohe Reichweite in kurzer Zeit Seit Start des Bundesprogramms 2023 wurde die AVB innerhalb von zwei Jahren bundesweit aufgebaut. Bereits 2024 konnten über ein Viertel aller Asylsuchenden erreicht werden. An rund 225 Standorten werden Schutzsuchende, darunter auch besonders Vulnerable, im Asylverfahren qualifiziert beraten.
2. Mehr Verfahrenseffizienz, weniger aussichtslose Anträge Individuelle Beratung hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und ihre Schutzgründe strukturiert darzulegen. Das verbessert die Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und verhindert aussichtslose Anträge und Klagen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Behörden und Gerichte.
3. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe – etwa bei unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Gewalt oder traumatisierten Personen – systematisch erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der menschen‑ und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.
4. Verlässliche Bleibeperspektiven und Integration Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten – eine Win‑win‑Situation für Kommunen und Geflüchtete.
5. Politischer Handlungsbedarf statt Mittelkürzung Angesichts der positiven Wirkung braucht es einen stufenweisen Ausbau sowie eine Verstetigung des Programms sowie eine auskömmliche Finanzierung (deutlich oberhalb des heutigen Niveaus), damit die Beratung flächendeckend und nachhaltig als tragende Säule eines funktionierenden Asylsystems wirken kann – nicht ihre faktische Abschaffung.
