
Der Aktivierende Hausbesuch des Deutschen Roten Kreuzes unterstützt ältere Menschen dabei, möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Ehrenamtlich geschulte „Aktivierungscoaches“ besuchen die Seniorinnen und Senioren regelmäßig zu Hause − und bieten ihnen eine Kombination aus Bewegung und Gesprächen.
Einfache, individuell abgestimmte Übungen tragen dazu bei Mobilität, Gleichgewicht und Alltagskompetenz zu erhalten. Der Austausch, das Gedächtnistraining und gemeinsame Gespräche ergänzen das Angebot. Das präventive Angebot hilft, Stürzen vorzubeugen, körperliche und geistige Fähigkeiten zu erhalten sowie Einsamkeit und soziale Isolation zu vermeiden. Gleichzeitig entlastet es Pflegedienste und Angehörige und trägt zu mehr Lebensqualität im Alter bei.
Der einstündige Besuch der Aktivierungscoaches beginnt in der Regel mit Lockerungsübungen zur Mobilisierung der Gelenke, gefolgt von gezielten und mit den Klienten abgestimmten Bewegungsübungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Sturzprophylaxe durch Kräftigungs- und Koordinationsübungen, die die Bewegungsabläufe verbessern und die Reaktionsschnelligkeit schulen. Dabei werden Kleingeräte, Bälle, Tücher, Ringe und leichte Gewichte eingesetzt.
Nach der körperlichen Aktivität folgt der kommunikative Teil des Besuchs. In diesem Teil werden Gespräche geführt, die sich an den Bedürfnissen der besuchten Person orientieren. Mögliche Themen sind: Gesundheit, Aktuelles, Biografie, Spiele, Gedächtnistraining, Singen,... Alles, was Körper und Geist in Schwung bringt und Spaß macht.
Auf DRK-Wohlfahrt.de finden Sie weitere Informationen zum Angebot und wie Sie Kontakt zu Ihrem örtlichen DRK-Kreisverband aufnehmen können − auch, wenn Sie Interesse daran haben, als Aktivierungscoach tätig zu werden.
DRK Wohlfahrt: Aktivierender Hausbesuch - Mehr Lebensqualität im Alter
Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/027/36500 vom 15.04.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.