Bei der Wundversorgung ist grundsätzlich verboten:
- Wunden zu berühren,
- Wunden auszuwaschen,
- die Anwendung von Puder, Salben, Sprays, Desinfektionsmitteln und
- Fremdkörper zu entfernen.
Zu den genannten grundsätzlichen Verboten gibt es jedoch auch Ausnahmen:
- So muss bei Verbrennungen die Kühlung mit Wasser erfolgen.
- Bei Verätzungen wird u. U. eine Spülung mit Wasser notwendig.
- Bisswunden, die durch tollwutverdächtige Tiere verursacht wurden, können Sie mit einer Seifenlösung auswaschen.
Jede Wunde muss schnellstmöglich von einem Arzt beurteilt und endgültig versorgt werden.
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