DRK zu Bundesrats-Entscheidung: Bildung ohne Meldeschein muss möglich sein

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Heute stimmt der Bundesrat voraussichtlich dem Gesetzentwurf zur Aufhebung von aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten zu. Das Deutsche Rote Kreuz wertet dieses Gesetz als einen ersten Erfolg, denn es erleichtert Kindern und Jugendlichen ohne Papiere den Zugang zu Schule und Kita. Bei kommunalen Regelungen muss aber noch nachgebessert werden.

DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg sagt: "Aus Furcht vor Entdeckung besuchen Kinder und Jugendliche, deren Eltern illegal in Deutschland leben, oft nicht die Schule oder die Kita. Das dürfen wir nicht zulassen. Kinder haben ein Recht auf Bildung - auch ohne Meldeschein." In Deutschland sind Behörden grundsätzlich verpflichtet, die Daten von Menschen in der Illegalität an die Ausländerbehörde weiterzuleiten. Das neue Gesetz entbindet Schulen und Kindertagesstätten von dieser Meldepflicht. Das ist nach Auffassung des Roten Kreuzes aber noch nicht genug. So müssen kommunale Regelungen und Landesgesetze angepasst werden, um zu vermeiden, dass der Schulbesuch nur gegen Vorlage einer Meldebescheinigung oder anderer Dokumente, wie einer Geburtsurkunde, möglich ist. Außerdem fordert das DRK von der Bundespolitik, dass nicht nur Schulen, sondern auch öffentliche Krankenhäuser, Standesämter sowie Zivil-, Sozial- und Arbeitsgerichte von der Übermittlungspflicht ausgenommen werden. Denn der Zugang zu den zentralen Lebens- und Versorgungsbereichen darf nicht vom Aufenthaltsstatus eines Menschen abhängen. Ein DRK-Positionspapier zu Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität finden Sie unter <link http: www.drk.de fileadmin presse dokumente web_drk-positionspapier_k-9-5-11.pdf external-link-new-window>www.drk.de/presse/positionen. Ansprechpartner
DRK-Pressestelle
Stephanie Krone
Tel. 030 85404 161
krones@drk.de

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