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Spende für Syrien: Schenken Sie Hoffnung

Nach jahrelangen bewaffneten Konflikten stehen viele Syrerinnen und Syrer, die innerhalb Syrien vertrieben oder in die Nachbarländer geflohen sind, vor dem Nichts. Die mangelnde Versorgung mit sauberem Wasser, fehlende Sanitäreinrichtungen und desaströse Lebensbedingungen gefährden die Gesundheit der Menschen. Allem voran benötigen sie eine Grundversorgung mit Nahrungsmitteln, Trinkwasser, medizinischen Diensten und Hygiene- und Sanitärbedarf. 

Unterstützen Sie unseren Einsatz für Menschen in Not mit Ihrer Spende und helfen Sie damit, Leid zu lindern und Hoffnung zu schenken! 

Mit 30 Euro erhalten zwei Familien Seife, Handtücher, Zahnpasta und Zahnbürsten.

Mit 30 Euro erhält eine
Familie Seife, Handtücher,
Zahnpasta und Zahnbürsten. 

Mit 40 Euro können zwei Erste-Hilfe-Kits beschafft werden.

Mit 40 Euro können
zwei Erste-Hilfe-Kits
beschafft werden.

Mit 100 Euro sorgen Sie für die Versorgung von 10 Kleinkindern mit Hygienepaketen.

Mit 100 Euro sorgen Sie
für die Versorgung von 5
Kleinkindern mit Hygienepaketen.

Mit 1000 Euro versorgen wir vier Familien in Syrien 6 Monate lang mit Nahrungsmitteln.

Mit 1000 Euro versorgen wir
5 Familien in Syrien für 6 Monate
mit Nahrungsmitteln.   

Mehr als 11,5 Mio. Menschen in Syrien sind auf humanitäre Hilfe angewiesen – wir helfen.

Das Leid ist kaum vorstellbar: Mehr als 11,5 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Ein großer Teil von ihnen sind Kinder. Es fehlt an Lebensmitteln, sicheren Unterkünften und medizinischer Versorgung. Wir helfen in Syrien sowie in den Nachbarländern Libanon, Türkei und Irak.

Mehr Informationen zur Syrienkrise

Auf unserer Übersichtsseite zu Syrien informieren wir detailliert und ausführlich über die humanitäre Hilfe in Syrien und den angrenzenden Ländern.

Menschen sind in Syrien und den Nachbarländern auf der Flucht

Menschen sind innerhalb Syriens vertrieben.

Menschen sind als Flüchtlinge in den Nachbarländern registriert.

Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/027/36500 vom 15.04.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

Bildnachweis Copyright: © picture alliance, © abaca, IKRK, IFRC, DRK  

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