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Der Präsidialrat

Der Präsidialrat ist das föderative Organ des Deutschen Roten Kreuzes und berät das Präsidium. Er besteht aus den Präsidentinnen/Präsidenten der 19 Landesverbände und der Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. Ständige Gäste sind der Präsident und der Generalsekretär.

Mitglieder des Präsidialrates vor einer Henry-Dunant-Büste in Genf (Foto: Ute Henkensiefken)

Der Präsidialrat erteilt auf Vorschlag des Präsidenten die Zustimmung zur Bestellung des Vorstandes. Vorschläge des Präsidiums, die allgemein verbindliche Regelungen für das DRK inklusive aller Untergliederungen betreffen oder finanzielle Auswirkungen mit sich bringen, müssen ebenfalls vom Präsidialrat beschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise Beschlüsse über die strategische Ausrichtung und Hauptaufgabenfelder des DRK.

 

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