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Wege aus der Not schaffen –
Geldauflagen helfen in Krisenregionen

Das Deutsche Rote Kreuz benötigt Unterstützung für seinen weltweiten Einsatz in Krisenregionen. Mit Geldauflagen (umgangssprachlich Bußgeld) kann das DRK genau dort helfen, wo die Not am größten ist.

Bitte unterstützen Sie als Richter oder Staatsanwalt unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Vielen Dank!

So helfen Geldauflagen

  • Mit 5.100 Euro können 300 unterernährte Kinder in Somalia einen Monat lang mit proteinreicher Aufbaunahrung versorgt werden.
  • Mit 2.500 Euro kann das DRK z.B. 100 Schulen in Indonesien mit Übungsmaterialien für den Katastrophenschutz ausstatten.
  • Mit 720 Euro kann ein Hebamme ein Jahr lang in einer Mutter-Kind-Station in Bangladesch eingestellt werden.

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen.

  • Wir sind bei allen 22 Oberlandesgerichten gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
  • Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Hierfür haben wir ein eigenes Geldauflagen-Konto eingerichtet. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
  • Wir kommen alljährlich unserer Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten nach.

Lieber Website-Besucher! Vielleicht kennen Sie Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich? In diesem Fall würden wir uns sehr freuen, wenn Sie ihnen vorschlagen, die weltweite DRK-Arbeit durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen.

Vielen Dank für diese etwas ungewohnte Form Ihrer Mithilfe!

 

Geldauflagenkonto

50 234 08
Bank f. Sozialwirtschaft
BLZ: 370 205 00

Ihre Ansprechpartnerin

Gabriele Engel

Tel: 030 / 85 404 -166
Fax: 030 / 85 404 -6166
EngelG@DRK.de

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Unparteilichkeit
Neutralität
Unabhängigkeit
Freiwilligkeit
Einheit
Universalität

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