Bewusstlosigkeit prüfen

Der kleine Lebensretter - Bewusstlosigkeit

Das Bewusstsein des Menschen zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, sich räumlich/ zeitlich zu orientieren, auf Fragen zur eigenen Person zu antworten und auf Reize (z.B. Schmerz) zu reagieren.

Wenn jemand nicht mehr ansprechbar ist, d. h. wenn er oder sie nicht auf die oben genannten Fähigkeiten der räumlichen/zeitlichen Orientierung und der Reizempfindlichkeit reagiert, dann wird diese Person als „bewusstlos" bezeichnet. Sollte die betroffene Person jedoch reagieren, können Sie durch gezieltes Befragen nach Beschwerden, Schmerzen, Unfallhergang usw. wichtige Informationen für die notwendigen Hilfeleistungen erhalten.

Frau bei der ersten Hilfe

Es besteht akute Lebensgefahr!

Bei einer Bewusstlosigkeit sind natürliche Schutzreflexe wie beispielsweise der Schluck- oder Hustenreflex ausgeschaltet. Flüssigkeiten wie beispielsweise Blut oder Erbrochenes können hierdurch in die Atemwege gelangen. Auch ist die gesamte Muskulatur erschlafft, was dazu führen kann, dass die Zunge die Atemwege verschließt. Die betroffene Person droht zu ersticken.

Erkennen

  • keine Reaktion auf deutliche Ansprache und vorsichtiges Rütteln an den Schultern
  • Muskulatur ist erschlafft

Vorgehen beim Auffinden einer Person

Maßnahmen

  • betroffene Person ansprechen und anfassen, um Bewusstsein zu überprüfen
  • bei Bewusstlosigkeit laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen
  • Atmung prüfen!
  • falls normale Atmung vorhanden: stabile Seitenlage, dann Notruf 112
  • betroffene Person zudecken
  • Betroffene Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen!
  • Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns
  • In dieser Position wird die Atemkontrolle durch Sehen, Hören und Fühlen durchgeführt:
    • sehen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt
    • Ohr über Mund und Nase der betroffenen Person legen und hören, ob Atemgeräusche vorhanden sind
    • dabei mit der Wange prüfen, ob Luftstrom der betroffenen Person fühlbar ist
    • Die Atmung wird längstens zehn Sekunden kontrolliert.

Wenn keine normale Atmung feststellbar ist oder daran Zweifel bestehen, ist bei einer bewusstlosen Person von einem Kreislaufstillstand auszugehen. Dann muss umgehend mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden.
 

Erste Hilfe - Praxis-Hilfestellungen im Überblick

Sie waren sicherlich schon mal in einer Situation, in der Sie oder andere die Hilfe eines Mitmenschen benötigt haben...

Die genaue Notfall-Unfallmeldung ist für die Rettungskräfte sehr wichtig, da sie sich anhand der Informationen genau auf den Notfall vorbereiten können.

Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick - 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

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