Hilfe beim Antrag für Mutterkindkuren

Mutter-/ Vater-Kind-Kuren

Hilfe für Mütter & Kinder in Belastungszeiten

Wozu Mutter-Kind Kuren?

Sie sind erschöpft? Kindererziehung, Haushalt, Beruf, ein Trauerfall oder ein zu pflegender Angehöriger können Mehrfachbelastungen sein, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen oder gefährden.

Beratung zu Mutter-Kind-Kuren bei Ihrem Kreisverband vor Ort

An wen richten sich unsere Angebote?

An Mütter mit ihren Kindern oder allein sowie an Väter mit Kindern.  Die Muttervorsorge oder Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Wochen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung zu bewegen. In den DRK-Einrichtungen lernen Sie, sich von den Anforderungen des Alltags zu erholen, neue Kräfte zu sammeln und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich lernen Sie neue Wege kennen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen. Unser Beratungsangebot richtet sich seit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz 2012 ebenfalls an pflegende Angehörige. 

Wie läuft der Antrag für die Mutter-Kind-Kur ab?

Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit dem 01.07.2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird. Wir empfehlen Ihnen, die DRK-Beratungsstelle Ihres Kreis- oder Ortsverbandes schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nimmt man sich Zeit für Sie und berät Sie kostenlos. Mit der Beraterin vor Ort besprechen Sie die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Attestformulare, die der Arzt oder die Ärztin zur Beantragung benötigt. Nach Vorlage des Attestes übernimmt die Beraterin die Antragsstellung bei der Krankenkasse und hilft Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs.
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme. Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. In Härtefällen berät Sie Ihr DRK-Kreisverband über andere Finanzierungswege und Zuschussmöglichkeiten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Die Beraterin im DRK-Kreisverband informiert Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weist auf entsprechende Angebote hin. Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie z. B. zu der jeweiligen Einrichtung oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes. Gerne übernimmt die DRK-Beraterin die Reservierung in einer geeigneten DRK-Einrichtung für Sie.
Hilfsangebot des Deutschen Roten Kreuz zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt.

DRK, Kindergarten, Mettmann, Kind

Das DRK betreut über 100.000 Kinder zwischen zwei Monaten und 14 Jahren in rund 1.440 Kindertageseinrichtungen. Das Angebot reicht von Krippen über Tagesstätten und Horte. Knapp 16.000 pädagogische Fachkräfte tragen dazu bei, dass die Kinder sich wohlfühlen und sich voller Neugierde ihr eigenes Bild von der Welt machen.  

Hilfsangebot des Deutschen Roten Kreuz zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt.

DRK, Kindergarten, Mettmann, Kind

Das DRK betreut über 100.000 Kinder zwischen zwei Monaten und 14 Jahren in rund 1.440 Kindertageseinrichtungen. Das Angebot reicht von Krippen über Tagesstätten und Horte. Knapp 16.000 pädagogische Fachkräfte tragen dazu bei, dass die Kinder sich wohlfühlen und sich voller Neugierde ihr eigenes Bild von der Welt machen.  

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