Unsere Schuldnerberater helfen Ihnen bei der Lösung von Überschuldungen

Schuldnerberatung

Die DRK-Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beraten Schuldner und helfen ihnen, einen Weg aus den Schulden zu erarbeiten. In unseren zahlreichen Kreisverbänden bieten wir eine persönliche Schuldnerberatung an.

Schuldnerberatung in Ihrer Nähe

Schuldnerberatung bei Ihrem Kreisverband vor Ort


Kostenlose DRK-Hotline.
Wir beraten Sie gerne.

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Infos für Sie kostenfrei
rund um die Uhr

Persönliche Beratung für Schuldner

Schuldnerberatung vor Ort

Die Schuldnerberater in unseren Kreisverbänden helfen Ihnen vor Ort gerne auf dem Weg aus der Überschuldung. Zu unseren Unterstützungen zählen u. a.:

  • besprechen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten.
  • analysieren gemeinsam die finanzielle Situation.
  • besprechen mögliche Einsparmöglichkeiten und Verhaltensänderungen.
  • stellen einen Haushaltsplan zur sinnvollen Einteilung des zur Verfügung stehenden Haushaltsgeldes auf.
  • besprechen einen möglichen Schutz bei Lohn- und Kontopfändungen oder vor drohenden Zwangsvollstreckungen.
Das DRK bietet Ihnen persönliche Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Nähe

Die Beratungsstellen für Schuldner

Unsere Beratungsstellen unterstützen Schuldner ganzheitlich in allen Situationen von Überschuldungen. Zu den Hilfeleistungen gehören u. a.:

  • Informationen über Insolvenzverfahren und die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung.
  • Vermittlung zwischen Schuldnern und Gläubigern und Vereinbarung realistischer Ratenzahlungen.
  • Beratung über Schuldenschutzverfahren und über die Möglichkeit des Verbraucher-Insolvenzverfahrens.
  • Hilfe bei der Feststellung der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Unterstützung bei existenzsichernden Maßnahmen suchen (Kontopfändung, drohende Räumungsklage etc.).
  • bei Scheitern von Verhandlungsbemühungen ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen und dieses nach der Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu beenden.

Für wen sind die sozialen Schuldnerberatungsstellen zuständig?

Die Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungsstellen sind für private Schuldner zuständig, die folgende Kriterien erfüllen:

  • keine offenen Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen (Lohnsteuer, Beiträge für Berufsgenossenschaften, Sozialabgaben für Angestellte)
  • nicht selbstständig tätig
  • nicht mehr selbständig und weniger als 20 Gläubiger

Termin zur Schuldnerberatung vereinbaren

Die Beratung ist für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in der Regel kostenlos. Die Schuldnerberatungsstellen vor Ort dürfen nur die im Landkreis/Stadt wohnenden Schuldner beraten.

Vorherige Anmeldung und Terminabsprachen sind in der Regel notwendig. Die Beratung ist von einer freiwilligen Entscheidung der Ratsuchenden geprägt.

Die DRK-Schuldnerberatung leistet uneigennützig Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) steht der Mensch im Mittelpunkt der Arbeit. Gemäß dem DRK-Grundsatz der Menschlichkeit ist der Umgang mit den Ratsuchenden geprägt von Wertschätzung und Respekt.


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