Im Jahr 2018 wurden in Betrieben 23 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter verzeichnet, aber 66 meldepflichtige Schulunfälle je 1000 Schüler. Während die Unfallversicherungsträger für Betriebe eine Ersthelfer-Quote von bis zu 10 Prozent der Belegschaft vorschreiben, gibt es bislang keine verpflichtende, einheitliche Regelung für Schulen. Die Notwendigkeit einer besseren Erste-Hilfe-Ausbildung von Sportlehrerinnen und -lehrern bekräftigte erst im Frühjahr dieses Jahres ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Darin wird die Amtspflicht des Lehrpersonals betont, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sportunterricht rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchführen zu können.
Das DRK hat 2017 bundesweit 1,77 Millionen Menschen in Erster Hilfe aus- und fortgebildet, darunter eine Million betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer. Speziell auf das Lehrpersonal ausgerichtete Erste-Hilfe-Kurse will das DRK erstmals im Herbst 2019 anbieten. Bereits seit Jahrzehnten engagiert sich das Jugendrotkreuz im Schulsanitätsdienst. Aktuell sind rund 45 000 Schulsanitäter ab der 7. Klasse in etwa 3 200 Schulen im Einsatz.
DRK-Präsidentin Hasselfeldt fordert zudem die internationale Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungen über Ländergrenzen hinweg. Das lehnen die deutschen Unfallversicherungsträger derzeit ab. Problematisch ist dieser Umstand zum Beispiel für Betriebe im bayerischen Grenzgebiet, weil die österreichische Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland nicht anerkannt wird.
Mehr Informationen: www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe-tag, jugendrotkreuz.de/die-themenfelder/erste-hilfe-und-notfalldarstellung/schulsanis