· Berlin · 035/19

Rettungsdienst: DRK begrüßt geplante Reform der Notfallversorgung

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Reform der Notfallversorgung in Deutschland. „Es herrscht Handlungsbedarf, da viele Patientinnen und Patienten auch mit leichteren Erkrankungen und Verletzungen in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser eingeliefert werden, obwohl hierfür eigentlich die Vertragsärzte zuständig wären“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Diese Situation stelle auch den Rettungsdienst vor große Herausforderungen. Eine integrierte medizinische Notfallversorgung sei in Deutschland deshalb dringend erforderlich.

Durch die Zusammenlegung der Notdienstnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Notrufnummer 112 und der Schaffung von Integrierten Notfallzentren kann nach Auffassung von DRK-Generalsekretär Reuter die Versorgung im Notfall besser gesteuert werden. Dadurch entstehe eine Anlaufstelle im Notfall, die eine erste fachliche Einschätzung der Patienten bieten könne.

Reuter begrüßte auch, dass in dem vorliegenden Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums die medizinische Notfallversorgung eigenständig geregelt werden soll. Der Fehlanreiz, dass der Rettungsdienst Notfallpatienten ins Krankenhaus befördern muss, um einen Rettungseinsatz abrechnen zu können, würde damit abgeschafft.

Die Zuständigkeit der Länder bei der Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes muss nach Ansicht Reuters jedoch grundsätzlich erhalten bleiben. Bei den anstehenden Diskussionen dürfe nicht vergessen werden, dass der Rettungsdienst ein Eckpfeiler des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes und damit wesentliches Element der Gefahrenabwehr der Länder sei, der entsprechend Berücksichtigung finden müsse.

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